Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Linthgebiet lockert Feuerverbot

In gegenseitiger Absprache reduzieren die Gemeinden Amden, Weesen, Schänis, Benken, Uznach, Gommiswald, Schmerikon, Rapperswil-Jona, Eschenbach und Kaltbrunn das generelle Feuerverbot ab Dienstag. Wie die Gemeinde Kaltbrunn stellvertretend mitteilt, herrsche ab diesem Zeitpunkt die kantonale Regelung. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation im Linthgebiet leicht zu entschärfen.

Wie bereits letzten Mittwoch vom Kanton St. Gallen vermeldet wurde, haben die Niederschläge im Kanton die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das vom Sicherheits- und Justizdepartement für das ganze Kantonsgebiet verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert werden kann.

Es ist nach wie vor im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen.