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«Obersee-Nachrichten» akzeptieren Urteil – Bruno Hug muss abtreten – Kesb-Präsident erleichtert

Die Kesb-Berichterstattung in den «Obersee Nachrichten» wurde ihm zum Verhängnis: Bruno Hug ist bei den Obersee-Nachrichten raus.

Der unfreiwillige Abgang von Bruno Hug bei den «Obersee-Nachrichten» (ON) hatte sich abgezeichnet. Still und leise verschwand in der letzten Woche das Wort «Verleger» aus der Signatur seiner E-Mails. Bereits Ende November musste Hug seinen Platz im Verwaltungsrat der ON räumen. Weder ­Somedia als Mutterhaus der «Obersee-Nachrichten» noch Hug selbst wollten zu diesem Zeitpunkt über die Hintergründe sprechen.

Nun, nur wenige Wochen später, wird Bruno Hug Knall auf Fall aus der Redaktion der «Obersee-Nachrichten» entfernt. Temporär neuer starker Mann bei der Gratiszeitung ist Ralf Seelig. Bei Somedia in Chur ist er als Kadermitglied und Abteilungsleiter im Bereich Zeitungen, Zeitschriften und Buchverlage tätig. Wie der Konzern mitteilt, übernimmt er die Führung der ON per sofort und wird insbesondere in den nächsten Tagen bestimmen, wer die Redaktion der ON leiten wird.

Ein hartes Urteil

Somedia handelt, nachdem am Dienstag das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sein Urteil im Kesb-Prozess zwischen der Stadt Rapperswil-Jona und der Kesb Linth gegen die ON gesprochen hat. Das Gericht stufte die Artikel der «Obersee-Nachrichten» gegen die Kesb Linth als persönlichkeitsverletzend ein und befindet, es handle sich um eine widerrechtliche Kampagne. Das Gericht kritisierte die Berichterstattung der Zeitung teilweise gar als «Klatschpresse». Die ON werden verpflichtet, ­diesen Gerichtsentscheid in der Printausgabe zu publizieren und im Onlinearchiv zu deklarieren. Am oberen Rand der jeweils ­betroffenen Zeitungsseite muss die Gratiszeitung in roter Schrift die Leser in Kenntnis setzen, dass es sich beim betroffenen Artikel gemäss Gerichtsentscheid um eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gehandelt hat. Gelöscht werden müssen die Artikel nicht, dafür widerrechtliche Kommentare auf der Facebook-Seite der ON. Der Verwaltungsrat der «Obersee-Nachrichten» hat beschlossen, das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland zu akzeptieren. Die ON-Redaktion in Rapperswil wurde am Freitag über diese Schritte informiert.

Stadtrat Roland Manhart (CVP), der das Kesb-Dossier betreut, sagte am Freitag: «Wir nehmen die Schuldanerkennung von Somedia positiv zur Kenntnis.» Die Reaktion zeige, dass der Verlag die rechtliche Lage gleich wie das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland einschätze. «Das ist für uns eine gute Nachricht.» Das Ziel der Klage sei es gewesen, die Mitarbeiter der Stadt und der Kesb zu schützen. Mit dem Urteil sowie dessen Anerkennung sei dies gelungen. Zum Ausscheiden Bruno Hugs aus der Redaktionsleitung der «Obersee-Nachrichten» will sich Manhart nicht äussern. «Das ist eine interne Entscheidung des Verlagshauses.»

Es herrscht Gerechtigkeit

Adrian Bachmann, Anwalt der Stadt Rapperswil-Jona und von Kesb-Präsident Walter Grob, zeigt sich ebenfalls erleichtert über das Schuldeingeständnis von Somedia. «Ich habe eine altmodische Berufsauffassung. Ich wurde Anwalt, weil ich ein Gerechtigkeitsfanatiker bin.» Mit dem Urteil und der Schuldanerkennung der ON habe er dieses Ziel erreicht.

Seinen Sieg ausschlachten möchte Bachmann dennoch nicht. «Eine Kündigung ist immer ein harter Einschnitt und deshalb ist das kein Anlass zur Schadenfreude.» Eines dürfe man aber nicht vergessen: «Wegen der Kesb-Kampagne der ON haben auch zwei Stadträte, darunter der ehemalige Stadtpräsident Erich Zoller, ihren Job verloren.» Wenn nun auch auf der Gegenseite der Chef und sein Stellvertreter den Hut nehmen müssen, werde damit nur die Waage der Gerechtigkeit wieder ins Lot gebracht. In den anderen Punkten habe dies das Gericht mit seinem Urteil vom Dienstag getan. «In personeller Hinsicht konnte das nur über den Selbst­regulierungsmechanismus des Medienhauses zustande kommen – und genau das ist passiert.»

Was bedeutet die Schuldanerkennung von Somedia für den zweiten Teil des Verfahrens über die Gewinnherausgabe der ON, welches noch pendent ist? Rein rechtlich habe die Urteilsanerkennung der ON nur zur Folge, dass nun nicht mehr über die Frage gestritten werden müsse, ob Persönlichkeitsverletzungen erfolgt sind oder nicht, erklärt Adrian Bachmann. Es sei allerdings denkbar, dass die beiden Parteien sich finden und es zu keinem weiteren Prozess komme.

Neben dem Verfahren zur Gewinnherausgabe ist eine zweite (Ergänzungs-)Klage gegen die Berichterstattung der ON von Kesb-Präsident Walter Grob hängig. Dessen Anwalt Adrian Bachmann hält es für möglich, dass der Inhalt der zweiten Klage nun ebenfalls «aufgeräumt» werden kann. «Es wäre sinnvoll, wenn sich die beiden Parteien jetzt auch über die Inhalte der zweiten Klage einigen könnten.»

Walter Grob, Kesb-Präsident, beurteilt den Entscheid von Somedia ebenfalls positiv: «Mit dem Urteil ist unser Hauptanliegen, die vollständige Rehabilitierung der Kesb Linth und ihres Präsidenten, erfüllt.» Das Gericht habe die Rechtswidrigkeit der Kampagne klar festgestellt. Dass Bruno Hug nun bei den «Obersee-Nachrichten» nicht mehr mittun darf, sei ein überfälliger Schritt. Kein seriöses Medienhaus könne untätig zuschauen, wenn zwei ihrer Redaktoren die Glaubwürdigkeit des ganzen Medienunternehmens beschädigten, meint Grob.

Somedia selbst schweigt zu den Hintergründen ihres Schuldeingeständnisses und der Personalie Bruno Hug. Nachfragen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht beantwortet.