Gefahr vorerst gebanntVogelgrippe-Massnahmen sind ab sofort aufgehoben
Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Seit Februar gibt es keine neuen Fälle mehr. Dennoch sollte weiter Vorsicht gelten.

Seit Mitte Februar wurden keine neuen Vogelgrippefälle bei Vögeln festgestellt. Aus diesem Grund wird die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Beobachtungsgebiet am 31. März aufgehoben.
Die bisherigen Massnahmen, die für Geflügelhaltende im Kanton Zürich galten, entfallen somit, wie dem entsprechenden Schreiben des kantonalen Veterinäramts Zürich zu entnehmen ist.
Weiter Vorsicht geboten
Obwohl die Massnahmen aufgehoben werden, empfiehlt das Veterinäramt weiterhin Vorsicht. Geflügelhaltende sollen den Kontakt ihres Geflügels mit Wildvögeln vermeiden. Bei verdächtigen Symptomen wird geraten, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu konsultieren. Diese Vorsichtsmassnahme soll helfen, mögliche neue Ausbrüche der Vogelgrippe frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.
Unabhängig von den aufgehobenen Massnahmen bleibt die Pflicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen bestehen. Diese gilt für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Anzahl der Tiere.
Die Registrierung kann einfach online durchgeführt werden. Detaillierte und aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und zu den geltenden Regeln finden Interessierte auf der Website der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.
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