AboVerwaltungsgericht ZürichNachbarn blitzen mit Rekurs gegen einen Dach-Whirlpool ab
Es ist in Oberrieden zulässig, auf dem Attikageschoss einen Whirlpool zu bauen. Nachbarn wollten ihn verhindern. Das Verwaltungsgericht weist ihre Beschwerde ab.
Der nächste Sommer kommt bestimmt. Wenn die Hitze drückt, ist ein Bad im Pool auf dem Dach nicht zu verachten. Den Traum eines Whirlpools mit Baderost auf dem Flachdach können sich Eigentümer in Oberrieden wohl bald erfüllen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass ihr Projekt zulässig ist.