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Beschwerde gutgeheissen
Nutzungsplan für Autobahnanschluss Schindellegi aufgehoben

Der Halbanschluss Schindellegi an die Autobahn A3 soll zu einem Vollanschluss ausgebaut werden.
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Das Bundesgericht hat den kantonalen Nutzungsplan für den Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi aufgehoben. Der Kanton Schwyz verletzte bei seiner Planung übergeordnetes Recht. Es wurde insbesondere gegen das Waldgesetz verstossen.

Der Nutzungsplan wurde festgesetzt, ohne dass zuvor ein Rodungsgesuch gestellt wurde. Für das Projekt ist eine Waldrodung notwendig, allerdings ist noch nicht klar, in welchem Umfang, wie das Bundesgericht in einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil schreibt. Im Nutzungsplan wurde deshalb der Vorbehalt vermerkt, dass die zukünftige Projektgenehmigung nur erteilt werde, wenn die Rodung bewilligt würde. Dieses Vorgehen sei gemäss dem Waldgesetz nicht zulässig, schreibt das Bundesgericht.

Damit werde die Interessenabwägung für die Rodung im nachträglichen Bewilligungsverfahren vorweggenommen. Es sei nämlich zu befürchten, dass die im Verfahren für den Nutzungsplan vorgenommene Interessenabwägung zugunsten des Projekts später nicht mehr grundsätzlich infrage gestellt werde.

Projekt konkretisieren

Der Nutzungsplan kann deshalb laut Bundesgericht erst aufgelegt werden, wenn das ganze Projekt klarer umrissen ist. Dann sei eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt tatsächlich möglich und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Der heutige Halbanschluss Schindellegi an die Autobahn A3 soll zu einem Vollanschluss ausgebaut und dazu ein 1,3 Kilometer langer Zubringer erstellt werden. Gegen den kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten, Freienbach» legten der Verkehrs-Club Schweiz (VCS) und dessen Sektion Schwyz sowie zwei Private Beschwerde ein.

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