Neues Namensrecht Der Doppelname kommt zurück – so können Sie und Ihre Kinder künftig heissen
Wer heute heiratet oder Kinder bekommt, hat bei der Wahl des Nachnamens wenig Optionen. Das soll sich bald ändern. Die möglichen Kombinationen in der Übersicht.
Die absoluten Klischee-Streitgründe in einer Beziehung sind: der erste gemeinsame Einkauf bei Ikea – und die Namenswahl bei der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Die Diskussionen können ewig andauern, obwohl die Optionen beschränkt sind. Heute steht es Ehepartnern zwar frei, dass beide ihren eigenen Namen behalten. Wollen sie ihre Verbindung im Namen festhalten, muss aber einer von beiden den eigenen Namen aufgeben. Das soll sich nun ändern. Das Parlament plant eine Liberalisierung der Namensregeln. Alles soll aber auch künftig nicht erlaubt sein. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Familienname: Wie kann ich künftig heissen, wenn ich heirate?
Nehmen wir an, Marina Keller und Luis Lopez heiraten. Dann müssen die beiden zuerst einen Grundsatzentscheid fällen: Wollen sie einen Familiennamen? Oder wollen sie jeweils ihren eigenen Namen behalten? In beiden Fällen ist ein Doppelname möglich. Und Doppelnamen sind in jedem erdenklichen Fall entweder mit oder ohne Bindestrich möglich. (Mehr dazu: Was zwei Politikerinnen mit Doppelnamen von dessen Comeback halten)
Entscheid für den Familiennamen: Bei dieser Option tragen alle Familienmitglieder an erster Stelle den Familiennamen. Dieser kann ein einzelner Name oder ein Doppelname sein.
Ist der Familienname ein Doppelname, ist die Regel einfach: Alle in der Familie heissen genau gleich, die Reihenfolge kann nicht variieren. Der Doppelname kann wie folgt lauten:
Keller Lopez
Lopez Keller
Entscheidet sich das Paar für einen einzigen Namen als Familiennamen, beispielsweise Keller, heissen beide Ehepartner Keller. Frei sind beide Ehepartner beim Entscheid, ob sie den Namen Lopez anhängen wollen. Marina kann also Marina Keller Lopez heissen, während ihr Mann nur Luis Keller heisst. Was nicht geht, ist, den Familiennamen als Zweites zu nennen (Lopez Keller).
Entscheid gegen den Familiennamen: Hier gilt die Regel, dass jeweils der eigene Name beibehalten wird und bei einem Doppelnamen immer an erster Stelle steht. Beide Partner entscheiden unabhängig voneinander, ob sie den Namen des anderen ebenfalls tragen wollen oder nicht. Will Marina den Namen von Luis übernehmen, steht er zwingend als zweiter. Das sind ihre Optionen:
Marina Keller
Marina Keller Lopez
Verboten ist bei dieser Variante der Name Marina Lopez Keller. Die beiden Partner dürfen ihre Namen auch nicht tauschen (sodass sie plötzlich Marina Lopez und Luis Keller heissen würden).
Luis hat folgende Varianten zur Auswahl:
Luis Lopez
Luis Lopez Keller
Kindername: Wie können Kinder künftig heissen – wenn die Eltern verheiratet oder ledig sind?
Die zuständige Kommission hat folgenden Vorschlag gemacht: Entscheiden sich verheiratete Eltern für einen Familiennamen, tragen alle Kinder diesen Namen – und zwar ohne weitere Zusätze.
Wollen die Eltern keinen Familiennamen auswählen oder sind sie nicht verheiratet, können die Kinder folgende Namen haben:
Lopez
Keller
Keller Lopez
Lopez Keller
Aber: Alle Kinder müssen gleich heissen. Es geht also nicht, dass die erste Tochter Evelyne Lopez Keller heisst und die zweite Natascha Keller Lopez.
Sind beliebig viele Namen möglich?
Nein. Heiratet Natascha Keller Lopez später Lisa Meier und will deren Nachnamen übernehmen, muss sie sich entscheiden, ob sie den Namen Keller oder Lopez behalten will. Drei oder mehr Namen sind nicht erlaubt. Natascha kann auch ihren eigenen Doppelnamen behalten.
Was, wenn ich bereits verheiratet bin und neu gern einen Doppelnamen hätte?
Das ist kein Problem. Nachdem die Gesetzesänderung in Kraft tritt, dürfen auch bereits verheiratete Paare ihren Namen ändern. Auch die Namen der Kinder darf man anpassen. Sind sie älter als 12 Jahre, müssen sie ihr Einverständnis geben. Die Änderung wird beim Zivilstandsamt beantragt.
Es gibt doch aber heute schon Personen, die zwei Namen tragen – was ist daran neu?
Es gibt Personen, die geheiratet haben, bevor das Namensrecht vor zehn Jahren angepasst wurde. Sie tragen zwei Namen ohne Bindestrich, sprich den klassischen Doppelnamen. Aktuell kann man sich höchstens für einen Allianznamen (die Bindestrich-Version) entscheiden. Der Allianzname ist nicht amtlich, sondern inoffiziell. Marina ist im Zivilstandsregister als Marina Keller eingetragen, kann sich aber Keller-Lopez nennen. Auch im Pass darf der Allianzname stehen. Kinder dürfen derzeit keine Allianznamen tragen.
Warum wurde der Doppelname überhaupt abgeschafft?
Im Parlament dachte man, man würde im Namen der Gleichstellung handeln. Die Idee war, dass die Ehepartner ihren eigenen Namen in der Regel beibehalten würden, statt dass der Frauenname der ewige Zweite ist. Die unerwartete Folge: Drei Viertel der Frauen übernahmen den Namen des Mannes und gaben ihren eigenen auf.
Ist diese Änderung im Namensrecht schon definitiv?
Nein. Aber die Chancen stehen gut für die Doppelnamen – zumindest für die Erwachsenen. Der Nationalrat hat in der Frühlingssession den Entscheid allerdings vertagt, weil Mitte, FDP und SVP mit den Vorschlägen für die Kinder nicht einverstanden waren. Nun soll die zuständige Kommission nachbessern. SVP und Mitte haben grundsätzliche Zweifel – aber auch sie haben bekannte Exponentinnen, die sich für einen Doppelnamen entschieden haben. Etwa Magdalena Martullo-Blocher, Elisabeth Schneider-Schneiter oder Marianne Binder-Keller. In der Vernehmlassung hat sich eine klare Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen. Vielen scheint es also ein Anliegen zu sein, den eigenen Namen flexibel wählen zu können – und denjenigen der Kinder.
Fehler gefunden?Jetzt melden.