AboNachbarschaftsstreit um Tulpenbaum beschäftigt das Bundesgericht
Grundstückeigentümer befürchten, dass das Bauprojekt in der Nachbarschaft ihren Tulpenbaum gefährdet. Das Bundesgericht kommt zu einem anderen Schluss.
Auf einem privaten Thalwiler Grundstück steht einer der ältesten Tulpenbäume des Kantons Zürich. Er ist im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte der Gemeinde verzeichnet. Die Grundstückbesitzer befürchten nun, dass er beschädigt wird, wenn auf dem Nachbargrundstück an der alten Landstrasse gebaut wird.