Nach Glarner-Eklat: SVP will Zürcher Verordnung ändern
Die Volksschulverordnung erlaubt es Schülern, für religiöse Feiertage freizunehmen. Die Zürcher SVP will das verbieten.
Die Zürcher Volksschulverordnung erlaubt es den Schülerinnen und Schülern für religiöse Feiertage freizunehmen. Dies will die SVP abschaffen und dafür die Verordnung ändern, wie sie heute Montag an einem Pressetermin im Ratshaus bekannt gegeben hat. Schülerinnen und Schüler sollen für religiöse Feiertage nicht mehr einfach frei erhalten, sondern dafür einen Jokertag hergeben.
Unsicher ist die SVP noch, mit welcher Vorstoss-Art sie ans Ziel gelangen möchte. Die Partei macht es von allfälligen Partnern abhängig. Denn die SVP sucht noch nach Mehrheiten. Zeichnet sich eine komfortable Mehrheit ab, möchte sie die Forderung als Postulat oder gar als parlamentarische Initiative einreichen, das stärkste Mittel, das den Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Verfügung steht. Es dürfte für die SVP nicht einfach sein, dafür eine Mehrheit zu finden. Selbst unter Bürgerlichen findet die Idee wenig Anklang. «Wir sind dezidiert gegen diese Änderung», sagt der Zürcher FDP-Präsident Hans-Jakob Boesch.
Heute können Jokertage für Absenzen wie etwa Sport- oder Dorffeste bezogen werden. Sie müssen im Voraus beantragt werden und erleichtern so das Absenzenwesen.
Die heutige Regelung führe zu einer Ungerechtigkeit bezüglich Ferientage, sagte der Zürcher SVP-Präsident Patrick Walder am Montag vor den Medien. Schüler anderer Religionen würden so mehr freie Tage erhalten als reformierte Schüler. Seiner Meinung nach haben sich Andersgläubige aber an die hiesige Feiertagsregelung zu halten.
Shitstorm gegen Lehrerin
Ausgelöst hat die Diskussion um die freien Tage der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Nachdem eine Zürcher Lehrerin die Eltern in einem Brief im Vorfeld des muslimischen Fests des Fastenbrechens aufmerksam machte, dass die Kinder dafür freinehmen könnten, publizierte Glarner auf Facebook die Handynummer der Lehrerin. «Vielleicht möchte jemand der Lehrerin mitteilen, was man davon hält», schrieb er dazu. Daraufhin klingelte das Handy der jungen Lehrerin Dutzende Male. Die ersten drei Anrufe nahm sie noch entgegen, dann wurde ihr die Belastung durch diesen Shitstorm zu gross. Schliesslich musste sie das Telefon ganz ausschalten und sie wurde krank geschrieben. Auch auf dem Schulsekretariat läutete es andauernd. Es trafen auch mehrere Drohungen ein. Ob die Schule Glarner für seinen Facebook-Post anzeigt, ist noch unklar. Der Präsident des betroffenen Schulkreises Uto, Roberto Rodriguez, sagt auf Anfrage: «Ein Entscheid ist noch nicht gefällt. Wir prüfen derzeit alle Optionen.»
Kein Kommentar zu Glarner
Es ist nicht das erste Mal, dass das Thema im Kanton Zürich auf die Traktandenliste kommt. Ein ähnlicher Vorstoss von SVP, EDU und EVP im Jahr 2010 hatte jedoch keine Chance. Zum Vorgehen und zum Stil des Aargauer SVP-Nationalrates Andreas Glarner will sich die Zürcher SVP nicht äussern. Glarner habe sich entschuldigt, er sei ja regelrecht zu Kreuze gekrochen.
Die Dispensation aus religiösen Gründen ist im Kanton Zürich seit vielen Jahren erlaubt und in der Volksschulverordnung geregelt. Früher waren es in erster Linie katholische und jüdische Kinder, die im reformierten Zürich an gewissen Feiertagen frei erhielten. Heute können Kinder aller Religionen an einzelnen Tagen dispensiert werden, wenn ihre Glaubensgemeinschaft einen hohen Feiertag begeht.
In einer früheren Version des Artikels hiess es noch, die FDP-Fraktion würde im Kantonsrat die Forderung der SVP unterstützen. Dem ist nicht so.
SDA/zac
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch