Minimaler Hochwasserschutz soll für Kanton Zürich genügen
Beim Hochwasserschutz soll für den Kanton Zürich das Minimum genügen: Die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat hat am Montag durchgesetzt, dass Gebäude nur einem alle 100 Jahre stattfindenden Hochwasserereignis standhalten müssen.

Wenn der Hochwasserschutz im Gesetz so ausgestaltet werde, dass er nur vor einem alle 100 Jahre stattfindenden Hochwasser schütze, werde auf Werte abgestützt, die längst nicht mehr aktuell seien, sagte Baudirektor Markus Kägi. «Es wäre ratsam, Bauobjekte für ein alle 300 Jahre stattfindendes Hochwasser auszurüsten.»
Neben Kägi war auch die linke Ratsseite dafür, Häuser für deutlich schlimmere Hochwasser zu wappnen. Was heute noch alle 300 Jahre stattfinde, gebe es bald alle 100 Jahre, sagte der Grüne Thomas Forrer (Erlenbach). Die Schweiz sei besonders stark vom Klimawandel betroffen. Wer das nicht sehe, stecke den Kopf in den Sand.
«Sinnlose Verteuerung» der Bautätigkeit
Kägis eigene Partei, die SVP, sowie die anderen Bürgerlichen wollten auf die Warnungen jedoch nicht hören. Sie befürchteten eine «weitere, sinnlose Verteuerung der Bautätigkeit» und plädierten für ein «gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis» beim Hochwasserschutz.
Mit 90 zu 75 Stimmen setzten sie sich schliesslich durch. Damit kommt nur der minimale Schutz ins neue Wassergesetz. Wie auch schon am ersten Debattentag vor einer Woche setzten sich die Bürgerlichen auch an diesem Montag wieder auf der ganzen Linie durch.
So schickten sie etwa einen Renaturierungsfonds bachab. Die Ratslinke wollte 50 Prozent der Wasserzinsen in einen Fonds fliessen lassen, mit dem Gewässer hätten aufgewertet werden sollen. «Die Renaturierung der Gewässer steht in der Verfassung», betonte Robert Brunner (Grüne, Steinmaur). Wer keinen solchen Fonds wolle, handle somit verfassungsfeindlich.
Die Bürgerlichen waren jedoch der Ansicht, es würden bereits genügend Mittel aufgewendet. Weil sie derzeit in der Mehrheit sind, wird es somit bis auf Weiteres keinen solchen Fonds geben.
Die SP stellte allerdings bereits in Aussicht, eine Volksinitiative dazu zu lancieren. «Wir sind sicher, dass die Bevölkerung Renaturierungen begrüsst?, sagte Ruedi Lais (Wallisellen).
Gemeinden erhalten Veto-Recht
Auch anderen Paragrafen des Wassergesetzes setzten die Bürgerlichen ihren Stempel auf: Gemeinden sollen neu ein Veto-Recht haben, um Revitalisierungsmassnahmen an ihren Gewässern verhindern zu können. Bei Wasserbauprojekten sollen bei der Planauflage zudem nur noch die Grundeigentümer schriftlich informiert werden - nicht aber die Umweltschutzverbände. Sie müssen sich künftig anders informieren.
Mehrere Änderungen, welche die Bürgerlichen bereits durchbrachten, sind eigentlich bundesrechts- oder verfassungswidrig und werden Juristen somit viel Arbeit bescheren. »Wir sehen ein wild gewordenes Bürgertum, das nicht einmal auf den eigenen Baudirektor hört", sagte AL-Kantonsrat Markus Bischoff (Zürich) bereits vergangene Woche.
Zum grössten Knackpunkt im neuen Gesetz kam der Kantonsrat aus Zeitgründen noch gar nicht: Die Bürgerlichen wollen, dass sich private Investoren an der Trinkwasserversorgung von Gemeinden beteiligen dürfen. Für die Linke ist damit definitiv eine rote Linie überschritten. Darüber diskutiert wird am kommenden Montag.
SDA/mst
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