AboAus dem Bezirksgericht DietikonMaskenverweigerer freigesprochen
Eine Nachlässigkeit des Bundesrats bewahrte einen Maskenverweigerer vor einer Busse.
![In der Covid-Verordnung fehlte die Strafbestimmung, das entschied der Einzelrichter am Bezirksgericht Dietikon.](https://cdn.unitycms.io/images/DY6cXAPra7EAx9UPQjTdce.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=XQfysjcH4W8)
Es ist unbestritten, dass der 32-jährige Schweizer am 18. November 2020 im Zug von Schlieren nach Dietikon keine Maske trug. Weil der Mann nach Ansicht des SBB-Personals nicht nachweisen konnte, dass er «aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen» konnte, wurde er vom Statthalteramt mit 250 Franken gebüsst.