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AboAus dem Bezirksgericht Dietikon
Maskenverweigerer freigesprochen

In der Covid-Verordnung fehlte die Strafbestimmung, das entschied der Einzelrichter am Bezirksgericht Dietikon.
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Es ist unbestritten, dass der 32-jährige Schweizer am 18. November 2020 im Zug von Schlieren nach Dietikon keine Maske trug. Weil der Mann nach Ansicht des SBB-Personals nicht nachweisen konnte, dass er «aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen» konnte, wurde er vom Statthalteramt mit 250 Franken gebüsst.

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