AboAus dem Bezirksgericht DietikonMaskenverweigerer freigesprochen
Eine Nachlässigkeit des Bundesrats bewahrte einen Maskenverweigerer vor einer Busse.

Es ist unbestritten, dass der 32-jährige Schweizer am 18. November 2020 im Zug von Schlieren nach Dietikon keine Maske trug. Weil der Mann nach Ansicht des SBB-Personals nicht nachweisen konnte, dass er «aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen» konnte, wurde er vom Statthalteramt mit 250 Franken gebüsst.