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Stadtrat lässt Demonstration zu
«Marsch fürs Läbe» darf durch Zürich ziehen

Im September 2019 zieht der «Marsch fürs Läbe» durch den Zürcher Kreis 5.
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Will der Verein «Marsch fürs Läbe» in der Stadt Zürich gegen Schwangerschaftsabbrüche demonstrieren, bietet das viel politischen Zündstoff. Das Jahr 2021 bildet da keine Ausnahme.

Jüngst verwehrte das Sicherheitsdepartement von Karin Rykart (Grüne) zum wiederholten Mal einen Marsch durch die Zürcher Innenstadt, weil die Angst vor Gegendemonstrationen und Angriffen durch Autonome gross ist. Das Risiko, dass Menschen verletzt werden, sei erheblich, lautete die Begründung. Einzig eine Standkundgebung auf dem Turbinenplatz im Kreis 5 erlaubte das Sicherheitsdepartement.

Nicht in der City

Doch der Verein akzeptierte diesen Entscheid nicht, beschwerte sich beim Statthalter und obsiegte. Im Mai klopfte dieser der Stadt auf die Finger und hielt fest: Neben einer Platzkundgebung sei «explizit auch der Lebensrechtsmarsch» am 18. September 2021 zu erlauben. Nun vermeldet die Stadt am Montag, sie akzeptiere den Entscheid des Statthalters.

Die Stadt begründet den Verzicht auf einen Weiterzug damit, dass der Statthalter ihr einen Ermessensspielraum bei der Routenwahl zugestehe. «Weil Kundgebung und Umzug nicht in der Innenstadt stattfinden müssen und die Routenwahl Sache der Stadt ist, will Stadträtin Karin Rykart mit den Organisatoren das Gespräch suchen und ihnen zwei Varianten vorschlagen», heisst es in der Mitteilung. Zudem anerkenne der Statthalter, dass sich die vom Verein beantragte Route im Kreis 1 «aus polizeitaktischen Gründen nicht für die Durchführung eines Demonstrationszuges mit erheblichem Sicherheitsrisiko eigne, da sich sowohl die örtlichen Gegebenheiten in der Altstadt mitsamt dem Münsterhof als auch rund um die Limmat erschwerend auf den Polizeieinsatz auswirken würden».

Stadt spricht von «hohem Preis»

Bedenken hat die Stadt aber weiterhin. Sie schreibt: «Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren gibt sie gleichzeitig zu bedenken, dass der Preis dafür hoch sein könne, wenn eine Demonstration von aussen angegriffen werde, wie dies beim ‹Marsch fürs Läbe› regelmässig der Fall sei.» Zwar würde die Stadtpolizei alles daransetzen, den «Marsch fürs Läbe» zu schützen, aber das Risiko für Passantinnen und Passanten, Demonstrationsteilnehmende, Polizeiangehörige und Rettungskräfte bleibe gross, heisst es in der Mitteilung weiter. So habe der Umzug im Jahr 2019 erst mit Verspätung starten können und musste vorzeitig zum Ausgangspunkt zurückgeführt werden. Auch die geplante Route habe aus Sicherheitsgründen nicht eingehalten werden können.

Bereits 2019 wollte die Stadt keine Bewilligung für die Demonstration erteilen. Doch das Verwaltungsgericht hat sie damals zurückgepfiffen. Das Hauptargument lautete, dass die von der Bundesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit zu schützen sei. Am 14. September 2019 kam es zur Demonstration und zu Ausschreitungen.

Gegendemonstration artete aus: Zwischen Autonomen und der Polizei kam es zu Auseinandersetzungen im September 2019. 

Beatrice Gall, Medienverantwortliche des «Marsch fürs Läbe»-Vereins, ist erfreut über den Entscheid des Stadtrates. Nun sei endlich die juristische Komponente abgeschlossen, und sie könnten mit der Detailplanung beginnen. «Wir sind nun gespannt, welche Routen uns die Stadt unterbreiten wird», sagt Gall.

Würde der Verein einen Umzug im Kreis 5 akzeptieren? «Für uns ist wichtig, dass mindestens entweder die Kundgebung auf dem Platz oder die Demonstration eine Appellwirkung hat, wie das auch der Statthalter verlangt», sagt Gall. Das heisst: Ihr Protest müsse sichtbar sein, man wolle sich nicht einfach in ein Industriequartier verfrachten lassen, wo es keine Bevölkerung aussenrum habe.

sip