Liberalere LadenöffnungszeitenZürich erhält noch keine weiteren Sonntagsverkäufe
Die Revision von arbeitsrechtlichen Regeln, die den Kantonen mehr Spielraum für Sonntagsverkäufe einräumen soll, wurde in Bundesbern verworfen. Ein neuer Anlauf im Parlament ist bereits in Vorbereitung.

Die Arbeiten zur Revision zu einer Verordnung des Arbeitsgesetzes wurden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingestellt. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung mit.
Ziel der Revision war es, eine Rechtsgrundlage für Sonntagsarbeit in Läden von Grossstadtquartieren mit internationalem Tourismus zu schaffen. So sollen Luxus- und Souvenirgeschäfte in Zürich am Sonntag offen sein dürfen.
Der Antrag wurde Anfang 2022 von mehreren Tourismusorganisationen und Kantonen mit Unterstützung durch die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und deren Vizepräsidentin, der Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh, eingereicht.
Der Bund betreibe «schikanöse Sortimentsbeschränkung»
Eingestellt wurden die Revisionsarbeiten, weil sie, laut dem Bundesrat, zu wenig Unterstützung erhielten. So stiess der Entwurf auf grossen Widerstand – beispielsweise von Wirtschaftsorganisationen, Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften, wie die NZZ am Freitag schreibt.
Als der Entwurf vor einem Jahr in die Vernehmlassung gegeben wurde, haben die Zürcher Handelskammer und der Zürcher Arbeitgeberverband dem Bundesrat eine «schikanöse Sortimentsbeschränkung» und «praxisfremdes Mikromanagement» vorgeworfen. Dieses würde an die Einschränkungen während der Coronapandemie erinnern, als einige Läden öffnen durften und andere nicht. Weiter lehnte die Zürcher Kantonsregierung den Entwurf ab, da er zu restriktiv sei.
Der Abbruch der Revisionsarbeiten wird von der Regierungsrätin Carmen Walker Späh kritisiert. «Die stossende Ungleichbehandlung zwischen Tourismusorten in den Bergen und in den Städten bleibt bestehen, obwohl die Schweiz als starker, international konkurrenzfähiger Tourismusstandort allen Kantonen zugutekäme», sagt sie gegenüber der NZZ.
Standesinitiative nimmt Thema wieder auf
Unterdessen reichte der Kanton Zürich in Bern eine Standesinitiative ein, nach der zu den heute erlaubten vier Sonntagsverkäufen pro Jahr acht dazukommen sollen. Das würde im Schnitt einem Sonntagsverkauf pro Monat entsprechen. Beide Kommissionen für Wirtschaft und Abgabe haben dem Vorschlag bereits zugestimmt.
Die Unia kritisiert das Vorhaben. In einer Medienmitteilung schreibt die Gewerkschaft, dass sie die Einstellung der Revisionsarbeiten begrüsse und das Parlament auffordere, weitere Ausweitungen der Sonntagsverkäufe zu unterlassen.
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