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Laubbläserverbot in Zürich
Stadtzürcher Parteien erzwingen Abstimmung über Laubbläserverbot

Ein schnurloser elektrischer Laubbläser wird in einem Garten gehalten, mit Fokus auf Rasenpflege im Herbst.
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FDP, SVP, Mitte und EVP der Stadt Zürich haben das Parlamentsreferendum gegen das von der Mehrheit des Gemeinderates beschlossene Verbot zur Verwendung von Laubbläsern ergriffen. Somit wird die Stadtzürcher Bevölkerung über die entsprechende Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung abstimmen.

Die vorgesehene Teilrevision zum mehrheitlichen Verbot von Laubbläsern und -saugern sei «Ausdruck einer Verbotskultur», teilten die vier Parteien in einer gemeinsamen Mitteilung am Mittwochabend mit.

Sie sei nicht nur gewerbefeindlich, sondern führe auch zu mehr Bürokratie und deutlich höherem Arbeitsaufwand. Zudem sei sie auch unsinnig, weil beispielsweise Strassenreinigungsmaschinen weiterhin erlaubt seien, aber viel kleinere Laubbläser oder -sauger nicht, hiess es weiter.

Die Fraktionen der FDP, SVP und Die Mitte/EVP ergriffen deshalb mit den notwendigen 42 Stimmen im Gemeinderat das Parlamentsreferendum.

Das Parlament hatte in der Sitzung vom Mittwoch definitiv beschlossen, dass in der Stadt Zürich nur noch elektrisch betriebene Laubbläser genutzt werden dürfen. Ausserhalb der Monate Oktober bis Dezember sollte es zudem nur in Ausnahmefällen möglich sein, Laubbläser einzusetzen.

SDA