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Lange Haftstrafen und Verwahrung für deutsche Sextäter

Der Angeklagte Andreas V. vor dem Landgericht Detmold. Foto: Keystone
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In dem Prozess um den vielfachen Kindesmissbrauch von Lügde hat das Landgericht Detmold am Donnerstagmorgen das Urteil gegen die zwei Hauptangeklagten verkündet: Der 56-jährige Andreas V. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteil – wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 200 Fällen. Der 34-jährige Mario S. erhielt 12 Jahre. Zudem ordnete die Richterin eine anschliessende Sicherungsverwahrung für die beiden Deutschen an.

Über zwei Jahrzehnte hinweg hatten die Männer auf einem Campingplatz Kinder sexuell missbraucht – obwohl es immer wieder Hinweise gab, wurden die beiden nicht gestoppt. Zudem filmten die Männer ihre Taten, bei beiden stellte die Polizei insgesamt Tausende Bild- und Videodateien sicher. Der Missbrauchsfall von Lügde gilt als bisher schwerster Fall von sexueller Gewalt gegen Kinder in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Mehr als 450 Einzeltaten an 34 Mädchen und Jungen, einige davon waren zur Tatzeit noch im Kindergartenalter, waren angeklagt – und das ist nur der Teil, den die Staatsanwaltschaft glaubte, beweisen zu können.

Der Prozess hatte vor zehn Wochen begonnen. Aus Opferschutzgründen fand er in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Rande des Prozesses hatten Nebenklägervertreter von schweren Traumata ihrer Mandanten berichtet. Andreas V. und Mario S. hatten überraschend am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Detmold nahezu alle Taten eingeräumt.

«Er hat diese Mädchen als Ersatz gewählt, aus Frust»

Eine Gutachterin hatte den beiden Angeklagten in dem Prozess eine «pädophile Störung» sowie eine hohe Rückfallgefahr und Gefährlichkeit attestiert: «Die Verhaltensmuster sind so sehr in seiner Persönlichkeit verankert, dass es schwer wird», sagte Marianne Miller über Mario S. Ob eine Sexualtherapie etwas bringe, könne sie nicht sagen. Im Fall von Andreas V. hatte sie das Bild eines durchschnittlich intelligenten Mannes mit einer durchschnittlichen Kindheit gezeichnet.

Nach einer missglückten Fuss-OP habe Andreas V. viel an Gewicht zugenommen, wurde herzkrank, schliesslich arbeitsunfähig. «Er hat diese Mädchen als Ersatz gewählt, aus Frust», sagte die Psychiaterin. Der Dauercamper, der 20 Jahre in einer selbstzusammengebauten Bretterbude am Rande des Campingplatzes lebte, sei nicht in der Lage gewesen, Beziehungen mit Frauen seines Alters zu führen. Miller attestierte ihm eine antisoziale, narzisstische Persönlichkeit, er neige dazu, Menschen in seiner Umgebung auszunutzen. 2016 bekam Andreas V. mit Billigung des Jugendamts Hameln-Pyrmont ein damals fünfjähriges Pflegemädchen zugesprochen. Allein an ihr soll er sich mindestens 132 Mal vergangen haben. Ausserdem hatte er seine Pflegetochter als Lockvogel für andere Mädchen eingesetzt.

Als «kernpädophil» bezeichnete Miller Andreas V., sie legte sich aber nicht fest, ob seine Taten aus krankhaften sexuellen Bedürfnissen rührten oder es ihm um Macht und Überlegenheit ging. Was sie auch in diesem Fall sehr deutlich machte: Sie halte es für sehr wahrscheinlich, dass Andreas V. auch nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe erneut sexuellen Missbrauch an Kindern begehen werde.

Manipulierte Akten, verschwundenes Beweismaterial

Dem Prozess war monatelanges, beispielloses Behördenversagen vorangegangen. Der Leiter des Jugendamts Hameln-Pyrmont manipulierte die Akte der Pflegetochter von Andreas V., aus den Räumen der Polizei Lippe verschwand ein Aktenkoffer mit sichergestelltem Beweismaterial, Kinder wurden mehrmals unter absurden Bedingungen von ungeschulten Polizisten vernommen. Die Ermittler durchsuchten Andreas V.s Parzelle auf dem Campingplatz mindestens sechs Mal – jedes Mal wurde Beweismaterial übersehen. Später stellt sich heraus: Zu dem Zeitpunkt als Andreas V. seine Pflegetochter zugesprochen wurde, lagen schon mehrere Hinweise gegen ihn vor.

Doch um die Fehler von Polizei und Jugendämtern sollte es in dem ersten Lügde-Prozess nicht gehen. Am ersten Prozesstag hatte Richterin Grudda gesagt: «Hier geht es um die individuelle Schuld der Angeklagten, nicht um die Behördenfehler.»

Laut Staatsanwaltschaft laufen diverse Ermittlungsverfahren gegen mehrere Tatverdächtige weiter. Ausserdem wird gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt sowie gegen acht Jugendamtsmitarbeiter und gegen vier Mitarbeiter anderer sozialer Organisationen wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt.

Die juristische Aufarbeitung des Falls Lügde, sie hat gerade erst begonnen.