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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Mann rastet nach Kündigung aus

Journalisten und Journalistinnen des Tages-Anzeigers arbeiten im Newsroom der Hauptredaktion, fotografiert am Montag, 5. Juni 2023 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Kündigungen sind unschöne Angelegenheiten. Weder gehört es zur Lieblingsaufgabe eines Arbeitgebers, eine solche auszusprechen, noch nimmt der Arbeitnehmer gerne eine entgegen.

Für beide Seiten besonders unangenehm wurde eine Kündigung, die im Dezember vor einem Jahr ausgesprochen wurde. Der Chef einer Firma in Oberrieden zitierte seinen damals 25-jährigen Mitarbeiter ins Büro. Dort eröffnete er ihm, dass er nicht mehr länger für die Firma arbeiten werde.

Der Chef hatte sicherlich erwartet, dass der 25-Jährige nicht erfreut ob der Entlassung sein würde. Doch was dann folgte, damit hatte er vermutlich nicht gerechnet. Der junge Mann wurde wütend, wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu lesen ist. Er nahm verschiedene Büromaterialien und warf sie wild um sich. Dann bekam er ein Flipchart zu fassen. Dieses schmetterte er so zu Boden, dass es in drei Teile zerbrach. Mit seinem Wutausbruch verursachte er nicht nur einen Sachschaden in Höhe von rund 420 Franken, sondern er kassierte auch eine Strafanzeige.

Laut Strafbefehl muss er eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 110 Franken zahlen, wenn er sich in den nächsten drei Jahren noch einmal etwas zuschulden kommen lässt. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken.

Es gibt sicher bessere Arten eines Abgangs nach einer Kündigung.