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Urteil in Karlsruhe
Deutschland darf Corona-Gelder nicht für Klimaschutz verwenden

ARCHIV - Zahlreiche Windkraftanlagen stehen am 15.08.2016 bei Husum (Schleswig-Holstein). FDP-Spitzenkandidat Kubicki will im Falle einer Regierungsbeteiligung neue Windräder vom Ausbau der Stromnetze abhängig machen. (zu dpa «FDP will beim Windkraftausbau an Land vorerst auf die Bremse treten» vom 08.01.2017) (KEYSTONE/DPA/A4428/_Daniel Reinhardt)
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Der deutsche Staat darf Gelder, die zur Bekämpfung der Covid-Pandemie bestimmt waren, nicht für den Klimaschutz ausgeben. Die Änderung des Nachtragshaushalts des Jahres 2021 sei daher verfassungswidrig, verkündete das Verfassungsgericht, das höchste Gericht des Landes, am Mittwoch in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der sogenannten Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Die oppositionellen Christdemokraten im Bundestag haben damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. (Az. 2 BvF 1/22)

Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch aussergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Die im Grundgesetz (deutsche Verfassung) verankerte Schuldenbremse erlaubt nur in sehr begrenztem Umfang neue Schulden.

Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und Liberalen (FDP) wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.

SDA/step