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AboUrteil des Bundesgerichts
Kesb darf Kind gegen den Willen der Mutter impfen lassen

Auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist, darf die Kesb die Impfung eines Kindes anordnen.

Darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) die Impfung eines Vierjährigen gegen Kinderkrankheiten anordnen, obwohl dessen Mutter dies nicht will? Ja, hat das Bundesgericht entschieden, wie ein kürzlich publiziertes Urteil zeigt.

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