AboUrteil des BundesgerichtsKesb darf Kind gegen den Willen der Mutter impfen lassen
Eine Mutter aus dem Bezirk Horgen wollte nicht, dass ihr Kind gemäss dem Impfplan des Bundes geimpft wird. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab.

Darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) die Impfung eines Vierjährigen gegen Kinderkrankheiten anordnen, obwohl dessen Mutter dies nicht will? Ja, hat das Bundesgericht entschieden, wie ein kürzlich publiziertes Urteil zeigt.