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Streit um Leistungsaufträge
Kanton Thurgau verzögert Einführung von Zürcher Spitalliste

Patientinnen in der Physiotherapie. Um die Spitalliste Rehabilitation ist zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau ein Streit entbrannt.
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Die neue Zürcher Spitalliste Rehabilitation wird nicht ab 2023 eingeführt. Der Kanton Thurgau, auf dessen Gebiet mehrere betroffene Reha-Kliniken stehen, hat gegen die gesamte Liste eine Beschwerde eingereicht.

Wann die Liste umgesetzt werden könne, bleibe offen, teilte die Zürcher Gesundheitsdirektion (GD) am Freitag mit. Durch das Verfahren könne es zu Verzögerungen bei Neu- oder Umbauprojekten kommen.

Thurgau fürchtet Überkapazitäten in Zürich

Gemäss Berechnungen der GD werden die Reha-Behandlungen aufgrund demografischer Entwicklungen – die Bevölkerung wächst und die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Alter – um 24 Prozent im nächsten Jahrzehnt zunehmen. Deshalb hat sie drei neue Spitäler auf die Spitalliste Rehabilitation aufgenommen, alle sind an Akutspitäler angegliedert. Es handelt sich dabei um die Stadtspitäler Triemli und Waid sowie das Spital Limmattal. Zudem soll unter anderem auch die Klinik Wald weiterhin unbefristet Leistungsaufträge vom Kanton erhalten.

So soll die Hälfte der Zürcher Patientinnen und Patienten künftig im eigenen Kanton in die Reha gehen können. Dies war das erklärte Ziel der GD im März dieses Jahres. Derzeit sind es nur gut 30 Prozent.

Diese Ausbaupläne sind im Kanton Thurgau nicht gut angekommen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» Ende September berichtete. Entsprechend hat die Thurgauer Gesundheitsdirektion in der Vernehmlassung zur Zürcher Spitalplanung kritisiert, dass so in Zürich Überkapazitäten geschaffen würden. Derzeit verfügen die beiden Thurgauer Rehakliniken in Dussnang und Zihlschlacht über 276 Betten. Wie die NZZ schreibt, stellen Zürcher in Zihlschlacht ein Drittel der Patienten, in Dussnang gar 50 Prozent. Die Thurgauer fürchten also darum, dass ihre Betten nicht mehr ausgelastet wären.

Es wäre nicht das erste Mal, dass der Thurgau die Zürcher in dieser Angelegenheit juristisch in die Knie zwingt. 2019 wollte sich die Rehaclinic AG im Spital Limmattal einmieten und eine Neuro-Reha mit 36 Betten betreiben. Der Zürcher Regierungsrat erteilte den entsprechenden Leistungsauftrag – und wurde im Anschluss vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen. Zürich habe den Bedarf an zusätzlichen Betten nicht überkantonal abgeklärt, hiess es in der Begründung.

Zürich vereitelt derweil Aargauer Projekte

Gleichzeitig verhindert der Kanton Zürich, dass eine Institution mit 24 Zimmern in Bad Zurzach im Kanton Aargau auf die dortige Spitalliste aufgenommen wird. Wie die NZZ berichtet, hat die Zürcher GD dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. «Der Kanton Aargau schafft ein Angebot in unmittelbarer Nähe zum Kanton Zürich, das auch Zürcher Patientinnen und Patienten nutzen werden», schreibt sie in ihrer Begründung an das Gericht. «Dies, obwohl der entsprechende Bedarf und die Finanzierung im Kanton Zürich bereits über die Pflegeheime respektive die Pflegeheimfinanzierung abgedeckt sind.»

Nicht betroffen von der Thurgauer Beschwerde ist die Liste Akutsomatik, welche die Leistungsaufträge für Operationen umfasst. Zwar seien auch wegen dieser Liste fünf Beschwerden eingegangen, teilt die GD mit. Da es sich aber nur um Beschwerden in Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen an die jeweiligen Spitäler handle, könne die Liste dennoch am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Gegen die Liste Psychiatrie gab es keine Beschwerden.

Die aufgeführten Listenspitäler sind berechtigt, im Umfang der erteilten Leistungsaufträge zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig zu sein. Die Liste sorgt immer wieder für Aufregung. In diesem Jahr strich der Kanton Zürich die private Adus-Klinik in Dielsdorf von der Liste. Affoltern und Uster galten als stark gefährdet.

mps/SDA