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Kanton spricht Gemeindevorständen mehr Kompetenzen zu

In Oberrieden (im Bild das Gemeindehaus) hat der Gemeinderat einen Kredit von 250’000 Franken zur Soforthilfe für lokales Gewerbe gesprochen. Archivfoto: Sabine Rock
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Die Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats liess aufhorchen. Damit Gemeinden wichtige Beschlüsse fassen können, ermächtige der Regierungsrat Gemeindevorstände, vorübergehend anstelle von Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamenten zu entscheiden. Dies verkündete die Regierung letzte Woche. Hintergrund ist die ausserordentliche Lage, die der Bundesrat wegen des Coronavirus vorläufig bis zum 19. April erlassen hat.

Doch was im ersten Moment vielleicht nach Allmacht für Gemeinde- und Stadträte klingt, verfügt über ein Aber. Denn, was die Gemeinderäte aufgrund dieses Beschlusses bis zum 19. April entscheiden können, weist enge Grenzen auf. «Es geht um Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus», erklärt Vittorio Jenni vom kantonalen Gemeindeamt. So werden in der Medienmitteilung auch einige Beispiele zur Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses genannt, etwa die Liquiditätsversorgung von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, aber auch Massnahmen zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen aus den Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen. Der Zolliker Gemeinderat wird also nicht einfach den Projektierungskredit zur Sanierung des Schwimmbads Fohrbach genehmigen, die Meilemer Exekutive die neue Bau- und Zonenordnung durchwinken oder der Thalwiler Gemeinderat den Gestaltungsplan Talevo absegnen. «Solche Entscheide wären nicht vom Regierungsratsbeschluss abgedeckt und demokratisch nicht in Ordnung», betont Jenni.

Soforthilfe in Oberrieden

In diversen Gemeinden sind Geschäfte, die wegen abgesagter Gemeindeversammlungen nicht behandelt werden konnten, aufgeschoben. Dies spricht für das Interesse der Gemeindevorstände, keine weitreichenden, politischen Entscheidungen zu treffen, ohne die Bevölkerung miteinzubeziehen. Rüschlikon etwa traktandiert den Verkauf von sechs Liegenschaften an die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon, über welchen die Gemeindeversammlung vom 30. März hätte entscheiden sollen, an der nächsten Gemeindeversammlung im Juni. Und auch in den Städten Adliswil und Wädenswil sind Entscheide, welche die Parlamente aufgrund ausfallender Sitzungen derzeit nicht treffen können, lediglich vertagt.

Als exemplarisches Beispiel, wie die zusätzlichen Kompetenzen stattdessen eingesetzt werden, dient Oberrieden. Hier hat der Gemeinderat einen Kredit von 250’000 Franken zur Soforthilfe für lokales Gewerbe, Selbstständige und Freischaffende beschlossen. Dieser diene der Soforthilfe, bis die Massnahmen des Bunds und des Kantons greifen, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Wo nötig, diene das Geld auch als Ergänzung dazu. «Damit soll der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vermieden und ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindert werden.» Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, eingehende Rechnungen von Oberriedner Unternehmen sofort freizugeben und bei ausgehenden Rechnungen eine Zahlungsfrist von 120 Tagen zu gewähren. Mietern von Geschäftsräumen oder Wohnungen in gemeindeeigenen Liegenschaften bewilligt der Gemeinderat einen Aufschub beim Bezahlen des Mietzinses, wenn die Mieter diese Notwendigkeit plausibel begründen können.

Oetwiler Budget nicht betroffen

Doch wie sieht es mit Entscheiden aus, die inhaltlich nichts mit dem Coronavirus zu tun haben, aber dringlich wären, etwa mit dem Oetwiler Budget? Seit Jahresbeginn muss der dortige Gemeinderat mit einem Notbudget haushalten, das nur die notwendigsten Ausgaben zulässt. Am 16. März hätte die Gemeindeversammlung erneut über das Budget 2020 entscheiden sollen – doch wegen des Coronavirus musste der Termin abgesagt werden. Der Gemeinderat hat das Budget zwar zur Genehmigung schon beim Regierungsrat eingereicht. Hat der Gemeinderat aber nun aufgrund des Regierungsratsbeschlusses nicht selbst die Kompetenz zu dessen Genehmigung?

«Die Gemeindevorstände können wegen einer Dringlichkeit nicht alles entscheiden», sagt Jenni. In Bezug auf das Oetwiler Budget fügt er an, dass der Regierungsrat laut Gesetz die Verpflichtung habe, den Steuerfuss und somit auch das Budget festzulegen, wenn eine Gemeinde diese nicht bis Ende März festsetzt. Dazu sei auch schon alles aufgegleist.