AboInvasive Neophyten im UnterlandKanton rät Hausbesitzern zum Entfernen ihres Kirschlorbeers
Ab 1. September gelten in der Schweiz verschärfte Vorschriften im Kampf gegen gebietsfremde Pflanzen. Was das für Unterländer Hobbygärtnerinnen und -gärtner heisst.
Tessinerpalme, Sommerflieder und Kirschlorbeer – für diese drei beliebten Pflanzen sowie für 27 weitere Arten tritt am 1. September das Verbot der sogenannten Inverkehrbringung in Kraft. Das heisst: Von da an dürfen sie gemäss der revidierten Freisetzungsverordnung des Bundes weder in die Schweiz eingeführt noch im Land verkauft, verschenkt und weiterverbreitet werden. Was auch bei so manchen Gärtnereien, Gartenfreundinnen und Pflanzenliebhabern gar nicht gut ankam, hat einen ernsten Hintergrund: den weltweiten Artenschwund.