AboStrafverfahren weitergezogenKäser Wick geht vor Bundesgericht
Käser Karl Wick zieht vor Bundesgericht. Er ficht ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts an. Dieses hatte ihn zu über fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Mitte Juli des letzten Jahres kam das Urteil – und es hatte es in sich: 63 Monate soll Käser Karl Wick hinter Gitter. So will es das St. Galler Kantonsgericht. Es hatte damit das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster fast verdoppelt. Dieses hatte den Beschuldigten 2017 zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt. «Mit dem Berufungsentscheid», so schrieben die St. Galler Kantonsrichter zu ihrem Urteil, «konnte ein langjähriges Strafverfahren, welches immer wieder durch zusätzliche Sachverhalte erweitert worden war, auf kantonaler Ebene abgeschlossen werden.»