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AboStrafverfahren weitergezogen
Käser Wick geht vor Bundesgericht

Gerichtserprobt: Karl Wick (rechts) zieht das Urteil des St. Galler Kantonsgerichts weiter.
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Mitte Juli des letzten Jahres kam das Urteil – und es hatte es in sich: 63 Monate soll Käser Karl Wick hinter Gitter. So will es das St. Galler Kantonsgericht. Es hatte damit das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster fast verdoppelt. Dieses hatte den Beschuldigten 2017 zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt. «Mit dem Berufungsentscheid», so schrieben die St. Galler Kantonsrichter zu ihrem Urteil, «konnte ein langjähriges Strafverfahren, welches immer wieder durch zusätzliche Sachverhalte erweitert worden war, auf kantonaler Ebene abgeschlossen werden.»

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