Entscheid des BundesverwaltungsgerichtsVisa kann Interchange-Gebühren nicht höher gestalten
Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag eine vorsorgliche Massnahme zurück. Es stützte damit einen Entscheid der Wettbewerbskommission.
Das Kreditkartenunternehmen Visa kann die bei Händlern erhobenen Gebühren auf Debitkarten vorläufig nicht höher als von der Weko vorgesehen ansetzen. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag eine vorsorgliche Massnahme zurück. Es stützte damit einen Weko-Entscheid.
Ende 2023 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung wegen der sogenannten Interchange Fees von Visa eröffnet. Visa wollte diese Gebühr, die bei Debitkartentransaktionen vom Händler zur Bank fliesst, auf welche die Karte läuft, nach einer Senkung auf EU-Niveau höher ansetzen. Das Weko-Sekretariat befand das für nicht angemessen.
Visa ersuchte in der Folge die Weko, die Gebührenerhöhung für zulässig zu erklären, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Die Weko wies das mit der Begründung ab, ein solcher Schritt wäre kartellgesetzwidrig.
Diese Zwischenverfügung focht Visa beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen an. Wie das Gericht mitteilte, ging es Visa mit dem Gesuch an die Weko einzig darum, während der Untersuchung ohne Sanktionen davonzukommen.
Eine im Eigeninteresse angestrebte Freistellung von Sanktionen widerspreche indessen dem Kartellgesetz. Dieses sehe nämlich vor, dass Unternehmen auch das Sanktionsrisiko tragen müssen. Zudem befand das Verwaltungsgericht, die vorläufige kartellrechtliche Einschätzung des Weko-Sekretariats vermittle eine hinlängliche Rechtssicherheit. (Urteil B-5972/2023)
Berichtigt, dass Visa die Gebühr nicht höher gestalten kann, statt «Gebührenerhöhung». Im ersten Abschnitt nach dem Lead richtig, dass die Gebühren an die herausgebende Bank fliessen statt falsch an Visa.
SDA/anf
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