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Antrag von Basler Staatsanwaltschaft
Immunität von Sibel Arslan wird definitiv nicht aufgehoben

Der Entscheid ist definitiv: Die Immunität von Sibel Arslan wird nicht aufgehoben.
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Nun ist der Entscheid endgültig: Nach der Immunitätskommission des Nationalrats hat auch die zuständige Kommission des Ständerats beschlossen, die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) nicht aufzuheben.

Dies teilte die Kommission des Ständerats am Montag mit. Die Kommissionen hatten sich mit einem Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juli 2021 zu befassen.

Der Entscheid ist damit endgültig. Gegen Arslan darf nicht ermittelt werden.

Ihr wurde vorgeworfen, am 14. Juni 2020 in Basel eine rechtswidrige Frauenstreik-Demonstration unterstützt und die Polizeikräfte an den mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert zu haben.

Dabei habe sie sich unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, strafbar gemacht und gegen die Covid-2-Verordnung verstossen.

SDA/amu