Umstrittene Regeln im Kanton ZürichAlle Parteien fordern gemeinsam Verbesserungen für Ehepaare beim Heimeintritt
Wegen einer neuen Praxis werden Ehepartner im Kanton Zürich beim Umzug ins Pflegeheim getrennt. Die Solidarität im Kantonsrat ist gross.

Das mögliche Schicksal älterer Ehepaare beim Eintritt in ein Pflegeheim hat eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. In einem seltenen Akt der Einigkeit haben sich am Montag alle Fraktionen des Zürcher Kantonsrats – von der AL über die EVP bis zur SVP – für eine Verbesserung der Wohnsitzregelung ausgesprochen.
Seit Sommer 2024 muss sich ein Ehepartner bei einem Umzug in ein Pflegeheim einer anderen Gemeinde dort anmelden. Damit wird die Person melderechtlich von der anderen Person getrennt.
Diese Regel zur Wohnsitzpflicht bringt steuerliche und organisatorische Herausforderungen mit sich, die ältere Menschen in einer ohnehin belastenden Lebenssituation zusätzlich verunsichern können. Im Durchschnitt geht es um die letzten anderthalb Jahre eines Lebens.
Ungeklärte Fragen bei Demenzkranken
In ihrer fraktionsübergreifenden Anfrage fordern die Parteien nun von der Regierung, die sozialen und emotionalen Auswirkungen der neuen Praxis auf ältere Ehepaare und deren Angehörige zu beurteilen.
Insbesondere bei urteilsunfähigen, zum Beispiel an Demenz erkrankten Betroffenen machen die Parlamentarier grosse Fragezeichen: «Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass auch diese formell als ‹freiwillig und mit der Absicht des dauerhaften Verbleibs› eingetreten gelten?» Dies, obwohl sie dazu eben nicht urteilsfähig seien?
Neuregelung auf Bundesebene verlangt
Sie fragen den Regierungsrat weiter, ob er bereit sei, gemeinsam mit Pflegeheimen und Gemeinden eine praxistauglichere, rechtssichere und sozial vertretbare Lösung zu erarbeiten und sich auch beim Bund für eine solche einzusetzen. So hat der Nationalrat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vor einem Jahr deutlich angenommen. Nun ist der Ständerat an der Reihe.
Widerstand gegen die neue Praxis hatte etwa die Gemeinde Grüningen im Zürcher Oberland geleistet – und wegen eines Falls aus der Gemeinde beim Regierungsrat interveniert. Entsprechende Fälle sind nicht selten: Im Kanton Zürich sind rund 2000 Personen mit dem Status «Aufenthalter» in Alters- oder Pflegeheimen gemeldet. Vielen könnten diesen Status nun verlieren.
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