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Aus der Gemeinde
Bestattungsrecht sorgt für Diskussionen

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Wie aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 11. März hervorgeht, gibt es Veränderungen bei der Bestattungsordnung in Oberrieden. Gemäss der Mitteilung haben nur Personen, die entweder in Oberrieden wohnen oder ihren Heimatort dort haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Bestattung in der Gemeinde.

Wer jedoch auswärts, etwa in einem Alters- oder Pflegeheim, lebt, verliert sein Anrecht darauf und muss für die Bestattungskosten selbst aufkommen.

Anpassungen im Bestattungsrecht

Dieses Vorgehen beruht auf der kantonalen Anforderung, dass alle Gemeinden ab 2025 die Zuweisungen zum Wohnsitz strikt umsetzen müssen.

Daher gilt für ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner, die ausserhalb verstorben sind, dass sie keine Kostenübernahme durch Oberrieden bekommen.

Der Verband Zürcher Einwohnerkontrollen (VZE) rät, keine spontanen Änderungen vorzunehmen, sondern auf die Entscheidungen höherer Ebenen zu warten.

Einzelfallentscheidungen bleiben möglich

Um Betroffenen entgegenzukommen, erlaubt der Gemeinderat, Anträge zur Bestattung und Kostenübernahme zu stellen. So können Einzelfallentscheidungen getroffen werden, die mögliche Kostenübernahmen einschliessen.

Die finanziellen Folgen für die Gemeinde sind allerdings begrenzt. Wie berichtet, würde eine jährliche Einnahmelücke von ungefähr 5000 Franken erwartet, verteilt auf etwa fünf Fälle.

Es bleibt also abzuwarten, wie diese Regelungen sowohl finanziell als auch gesellschaftlich die Gemeinde betreffen werden.

Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt und basiert im Original auf einer Gemeindemitteilung.