Gleitschirm-Fluglehrer erneut freigesprochen
Das Kantonsgericht St.Gallen hat einen Gleitschirm-Fluglehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. 2016 hatte bereits das Kreisgericht See-Gaster den Mann für unschuldig befunden.

Eine 33-jährige Flugschülerin stürzte im Juli 2013 mit ihrem Gleitschirm bei Schänis zu Tode. Schnell geriet ihr Fluglehrer ins Visier der Strafermittlungsbehörden. Unzureichende Instruktionen und fehlerhafte Anweisungen seinerseits hätten den Unfall der Frau mitverschuldet. Der Fluglehrer musste sich deshalb am Dienstag vor dem Kantonsgericht St.Gallen wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Am Freitag nun wurde der Fluglehrer von diesem Vorwurf freigesprochen. Damit bestätigt das Kantonsgericht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster aus dem Jahr 2016.
Schlechte Englischkenntnisse
Zum Unfall gekommen war es, als die Flugschülerin zusammen mit ihrem Ehemann im Gebiet Hüsliberg oberhalb von Schänis Flugübungen durchführte. Bei einem Manöver, dem sogenannten Wingover, klappte plötzlich die Schirmkappe der Frau zusammen und der Gleitschirm begann sich zu drehen. Der Schülerin gelang es nicht, den Vorfall in Form eines Gegensteuerns zu beheben. Stattdessen raste sie aus 180 Metern Höhe ungebremst auf den Boden zu und schlug kurz darauf auf einer Wiese in der Nähe des Landeplatzes auf. Ihr Ehemann, der zuvor sicher gelandet war, musste den Unfall mit ansehen.
Urs Schlegel, Anwalt des hinterbliebenen Ehemannes, argumentierte vor Gericht unter anderem mit mangelhaften Englischkenntnissen des Fluglehrers. So habe dieser seiner Schülerin unklare Kommandos gegeben. «Ohne diese Fehlanweisungen wäre der Schirm nicht eingeklappt.»Das Kantonsgericht teilte diese Ansicht nicht und wies die Berufung des Ehemannes ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fehlende Regeln
Schlegel teilt auf Anfrage mit, dass er ein unbegründetes Urteil inhaltlich nicht kommentieren könne. «Ausser dass es nicht unserem Standpunkt entspricht.» Die im Strafrecht jeweils notwendigen Wahrscheinlichkeiten hätten offenbar nicht für eine Verurteilung gereicht. Dazu beigetragen haben für Schlegel möglicherweise auch die fehlenden klaren Regeln im Gleitschirmsport. Seinem Klienten sei es unabhängig von bisherigen Todesfällen ein sehr grosses Anliegen, dass in Zukunft ähnliche Ereignisse vermieden werden könnten. Über eine allfällige Berufung werde er nach dem Erhalt des begründeten Urteils entscheiden. Nächste Instanz wäre das Bundesgericht.
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