AboBezirksgericht BülachGewerbler sammelte absichtlich Verkehrsbussen
Ein Unternehmer akzeptiert weder Bussen noch Strafbefehle. Er will so auf Missstände in seiner Wohngemeinde hinweisen. Die Richterin hält fest: So funktioniert das nicht.
Auf dem Kirchenplatz in einer Gemeinde am Rhein gilt ein Fahr- und Parkverbot. Einzig der Zubringerdienst ist erlaubt. Doch immer wieder fand die Polizei das Auto eines lokalen Unternehmers samt Anhänger zurückgelassen auf dem Platz vor. Dafür büsste sie den Mann zwischen Dezember 2020 und Juli 2022 insgesamt sechsmal. Weil der 74-Jährige diese und drei weitere Parkbussen nicht bezahlte, folgten Strafbefehle des Statthalteramts Bülach. Der Gewerbetreibende sollte gesamthaft eine Busse von 1000 Franken und Gebühren von 550 Franken zahlen. Weil er auch dies nicht akzeptieren wollte, musste er am Montagmorgen vor der Einzelrichterin am Bezirksgericht Bülach erscheinen.