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Umsetzung der Istanbuler Konvention
Kanton Zürich richtet Hotline für Gewaltopfer ein

[Topical image on domestic violence, posed picture 2010] Around one woman out of ten becomes a victim of physical or sexual violence within a relationship in the course of her adult life. In 2007 in 15'500 cases of counseling at Switzerland's cantonal victim's assistance information centers, a relationship existed between the victim and its perpetrator. Between 2011 and 2004, on average each year 22 female and 4 male victims died as a result of violence suffered in a partner relationship. 

[Themenbild Gewalt in der Ehe, gestellte Aufnahme 2010]
Schaetzungsweise jede zehnte Frau wird im Laufe ihres Erwachsenenlebens in einer Paarbeziehung Opfer koerperlicher oder sexueller Gewalt. 2007 bestand bei rund 15'500 Beratungen der kantonalen Opferberatungsstellen in der Schweiz eine haeusliche Beziehung zwischen Opfer und Taeter. An den Folgen von Gewalt in Paarbeziehungen starben zwischen 2001 und 2004 pro Jahr im Mittel 22 weibliche und 4 maennliche Opfer. (KEYSTONE/Luis Berg)
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Ab November 2025 richtet der Kanton Zürich ein 24-Stunden-Beratungsangebot für Opfer von Gewalttaten ein. Der Regierungsrat hat die erfahrene Beratungsstelle «Opferberatung Zürich» beauftragt, eine dreistellige Telefonnummer betreiben, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Damit setzt der Kanton eine Vorgabe der Istanbul-Konvention um, die die Einrichtung solcher Beratungsangebote vorschreibt, um Gewaltopfern schnelle und unkomplizierte Hilfe zu bieten, wi er mitteilt.

Stelle kann im Notfall selber intervenieren

Mit der neuen Hotline sollen Betroffene an 365 Tagen im Jahr rasch erste Auskünfte erhalten und an spezialisierte Beratungsstellen weitervermittelt werden. In akuten Notfällen kann die Opferberatungsstelle sofort mit einer Krisenintervention reagieren.

Ziel des Angebots ist es, den Erstkontakt für Gewaltopfer möglichst niederschwellig und vertrauensvoll zu gestalten. Insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt könne eine schnelle und kompetente Unterstützung schwere Folgen für die Betroffenen verhindern, teilt der Regierungsrat mit.

Für die Einrichtung der speziellen dreistelligen Nummer, analog etwa zur Notrufnmmer 117, muss der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschliessen, was spätestens Mitte 2025 geschehen soll.