Megaprojekt gestopptFreude und Ärger nach Urteil zum Innovationspark
Wegen eines Anwohners verzögert sich die Realisierung des Innovationsparks auf dem Flugplatz Dübendorf. Die Reaktionen zum überraschenden Urteil des Verwaltungsgerichts sind geteilt.

Der geplante Innovationspark auf dem Flugplatz Dübendorf ist für deren Befürworter auch ein Prestigeobjekt. Entsprechend erschüttert reagieren sie auf das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts, das den Gestaltungsplan aufgehoben hat.
Die Freisinnigen sprechen von einer «herben Absage an den Innovations- und Wirtschaftsstandort Zürich», die Grünliberalen von «verlorener Zeit im Standortwettbewerb».
Auch Politiker aus der Region wurden vom Gerichtsurteil offenbar auf dem falschen Fuss erwischt: Er sei «überrascht», sagt der Dübendorfer Stadtpräsident André Ingold (SVP). Man sei davon ausgegangen, dass das Verwaltungsgericht die erste Instanz bestätigen werde.

Eine der ersten Visualisierungen des Innovationsparks auf dem Flugplatz Dübendorf.
Die Frage, wie es nun weitergeht und wie lange sich die Planung verzögern wird, will Ingold nicht beantworten. Dafür sei es noch zu früh. Man müsse die Situation erst analysieren. Eines sei klar: Die Stadt Dübendorf stehe weiterhin voll hinter dem Projekt. «Die Planung wird wegen dieses Urteils nicht verworfen.»
Der Regierungsrat kann das Urteil vor Bundesgericht anfechten. Ingold behält sich vor, die Zürcher Regierung entsprechend zu unterstützen.
Bäumle sieht «Chance»
Auch Finanzvorstand Martin Bäumle (GLP/GEU), der der Stiftung Innovationspark angehört, will die Flinte nicht ins Korn werfen: «Das Ganze kann auch eine Chance sein, weil wir jetzt alle nochmals miteinander reden müssen.»
Bäumle spielt damit auf den Umstand an, dass rund um den Innovationspark verschiedene Interessengruppen involviert sind: Bund, Kanton, die Gemeinden – aber auch Private und Vertreter der Luftfahrt, hängen doch die Pläne für den Innovationspark auch mit jenen für den Flugplatz zusammen.
Die Auswirkungen auf die aviatische Zukunft des Flugplatzes sei nach dem Gerichtsentscheid schwer einzuschätzen, meint Bäumle. Für ihn sicher ist nur: Falls der Innovationspark wider Erwarten nicht realisiert würde, wäre das schlecht für das Werkflugplatzkonzept der Gemeinden. Laut Bäumle sind die beiden Konzepte voneinander abhängig.
Er nennt ein Beispiel: «Wenn der Forschungsstandort sich nicht auf dem Flugplatz befindet, machen auch aviatische Testflüge wenig Sinn – und dann würde dem historischen Flugplatz mit Werkflügen ein zentraler Bestandteil fehlen.» Und das wiederum hätte finanzielle Konsequenzen für Dübendorf, da solche Projekte auch immer mit Wertschöpfung verbunden seien.
«Ein Bubentraum»
Für Kantons- und Gemeinderat Orlando Wyss (SVP), der sich seit Beginn der Debatte gegen den Innovationspark gewehrt hat, ist das Urteil inhaltlich so ausgefallen, wie er sich erhofft hatte. Überrascht habe es ihn aber nicht. «Die Beschwerden waren so gut begründet, dass das Verwaltungsgericht darauf eintreten musste.» Wyss kann sich deshalb auch nicht vorstellen, dass der Regierungsrat das Urteil vors Bundesgericht zieht.
Das Dübendorfer SVP-Urgestein fordert jetzt einen Marschhalt: «Wir müssen jetzt wieder zurück auf Feld 1 und uns fragen, ob es überhaupt einen Innovationspark braucht.» Für Wyss handelt es sich beim Innovationspark nur um einen «Bubentraum einzelner Politiker, die eine Mehrheit gefunden hatten». «Dübendorf braucht keine staatlich finanzierte Innovation.» Im Raum Zürich seien die Forschungsanstalten viel näher bei den Tech-Firmen als beispielsweise in den USA. Auch müsse der Flugplatz nicht mit einem «millionenschweren Innovationsbunker verbaut werden, der der Stadt nur Ausgaben und Verkehr, aber keine Steuereinnahmen beschert».
Freude bei den Rekurrenten
Wie Wyss freut sich auch Cla Semadeni, der dem Innovationspark-kritischen Verein Forum Flugplatz Dübendorf angehört, über das Urteil. Er ist einer der Rekurrenten, die nun zumindest indirekt recht bekommen haben – obschon ihm vom Verwaltungsgericht die Beschwerdelegitimation abgesprochen wurde.
Semadeni betont allerdings: «Ich und mein Dübendorfer Kollege Walter Mundt haben beide Rekurse gemeinsam eingereicht. Es geht uns um die Sache.» Weil Mundt weniger als 100 Meter neben dem Flugplatz wohnt, erachtete ihn das Gericht anders als Semadeni zum Rekurs legitimiert.
Semadeni und Mundt tragen die Gerichtskosten trotzdem solidarisch. Semadeni freut dann auch, dass diese vom Verwaltungsgericht von 50’000 Franken auf 18’000 Franken reduziert wurden. Und weil die Baudirektion unterlegen sei, müsse diese den Hauptteil der Kosten übernehmen. Auf Semadeni und Mundt entfallen nur noch drei Zehntel.
Das Thema Innovationspark ist für den Rekurrenten mit diesem Urteil aber noch nicht abgeschlossen. Falls die Planer die jetzige Version des Parks doch noch umsetzen wollten, seien neue Schritte dagegen zu prüfen, so Semadeni.
«Demokratisch nicht legitimiert»
Der Dübendorfer betont, dass er und Mundt die Rekurse unabhängig von der SVP, der Hauptgegnerin der Innovationsparkidee, eingereicht hätten. Er habe nichts gegen einen Innovationspark, sondern einzig gegen das jetzige Projekt. Dieses sei demokratisch nicht genügend legitimiert. «Ein derart grossflächiges Projekt muss dem Stimmbürger stufengerecht zum Entscheid vorgelegt werden.» Dies aber sei nie passiert.
Der Dübendorfer Stadtrat und einige Innovationsparkbefürworter sehen das anders. Sie interpretieren das Ja der Bevölkerung zur Vorlage «Flugplatzrand Nord» von 2017 als ein indirektes Ja zum Innovationspark. Ziel der Vorlage war es, die Grundlage für eine Ansiedlung von Industrie- und Handelsbetrieben am nördlichen Rand des Flugplatzes zu schaffen. Hierfür waren eine Umzonung, eine Änderung der Bauordnung und eine Teilrevision des kommunalen Richtplans notwendig. Die Bevölkerung stimmte dem Geschäft mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 58 Prozent zu.
«Kredit obsolet»
Für das Forum Flugplatz Dübendorf, dem Semadeni angehört, ist mit dem Urteil auch der vom Regierungsrat geforderte Rahmenkredit von 217 Millionen Franken für den Innovationspark obsolet geworden. Die Stiftung Innovationspark sieht es anders: Für sie ist das Gesamtprojekt nicht gefährdet. Und deshalb gebe es auch keinen Grund, den Rahmenkredit infrage zu stellen.
Lukas Elser
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