Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboBezirksgericht Horgen
Gericht gibt Einbrecher mit Alkoholproblem eine letzte Chance

Trotz vielen Vorstrafen muss ein Sozialhilfebezüger nach einer Einbruchsserie nicht ins Gefängnis.

Im letzten Mai wohnte ein 39-jähriger Schweizer vorübergehend bei einem Kollegen in Wädenswil. Kurz davor war er aus der Psychiatrie entlassen worden, wo er aufgrund seiner Kokain- und Alkoholsucht behandelt wurde. In der Nacht vom 25. Mai auf den 26. Mai trank der Mann eine grössere Menge Alkohol und brach in der Folge in mehrere Geschäfte und ein Restaurant an der Seestrasse in der Au ein sowie in ein Restaurant in Horgen. Dafür und für einen Einbruch in ein Restaurant in Winterthur im letzten September musste sich der Sozialhilfebezüger nun vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login