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Gemeinden werden Hüter der Ufer

Über den sensiblen Uferbereich entscheidet bisher der Kanton, in Zukunft sollen die Gemeinden für Baugesuche zuständig sein.
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Was die Pfahlbauer vor 5000 Jahren vorlebten, hat der Kanton Zürich im 19. und frühen 20. Jahrhunder perfektioniert. Er machte die Ufer des Zürichsees zum Wohn- und Arbeitsplatz, indem er Land aufschüttete. Das tat er konsequent. Heute sind mit Ausnahme der Halbinsel Au und der Feldbacher Bucht 95 Prozent des Zürcher Ufers künstlich. Rund 3000 Gebäude stehen auf dem Land zwischen See und Seestrasse oder, wo näher, Bahnlinie.

Was der Kanton einst gab, wollte er für immer kontrollieren. Jedes Baugesuch ging über seinen Tisch. Doch dafür fehlte ihm die gesetzliche Grundlage. Das hat das Bundesgericht aufgrund einer Klage aus Rüschlikon 2013 festgestellt. Daraufhin begann die Zürcher Baudirektion, neue rechtliche Pfähle einzuschlagen. Resultat ist Paragraf 67a, der als Ergänzung ins kantonale Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden soll.

Bereinigter Gesetzesentwurf

In Zukunft entscheiden die Gemeinden selbst über Projekte in dem sensiblen Bereich. Baugesuche werden nicht mehr von der kantonalen Baudirektion bearbeitet, sondern von der jeweiligen Gemeinde. Nur Kantonaler Richtplan und Regionaler Richtplan stehen darüber. Vor einem Jahr wurde der Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Jetzt liegt die bereinigte Version vor, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Abgesehen von rechtstechnischen Korrekturen weist sie zwei geänderte Fristenregelungen auf. Neu gilt nicht mehr der kantonale Richtplan als Startschuss für die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO), sondern der Regionale Richtplan. Und neu haben die Gemeinden mehr Zeit, nämlich fünf statt drei Jahre.

Vorgesehen ist, dass in den Richtplänen und der BZO die Eckwerte definiert werden. Die Regionen legen die Bebauungs- und Gestaltungsprinzipien fest und kümmern sich um die gemeindeübergreifenden Abstimmungen. Die Details wie erlaubte Gebäudehöhe und Durchblick von der Strasse, regelt jede Gemeinde in ihrer BZO.

Stellungnahmen von Gemeinden aus der Region Zürichsee kamen von Adliswil, Erlenbach, Herrliberg, Horgen, Kilchberg, Küsnacht, Männedorf, Rüschlikon, Stäfa, Thalwil, Wädenswil und Zollikon. «Wir sind dankbar für die Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren», sagt Balthasar Thalmann, Abteilungsleiter der Zürcher Baudirektion. Auch Parteien, Verbände, Planungsgruppen, Heimatschutz und Naturschutzorganisationen beteiligten sich an der Umfrage.

Augenmass statt Baustopp

Drei Lager hätten sich herauskristallisiert, erklärt Thalmann. Ein Gruppe bezeichnete den Entwurf als gangbaren Weg mit Augenmass. Eine zweite kritisierte, dass der Kanton das Steuer bei der Aufsicht über den Uferbereich aus der Hand gebe, wodurchUmweltschutz und Seezugang zu kurz kommen könnten. Das dritte Lager — Hauseigentümerverband und bürgerliche Parteien ­ — sehen die Interessen der Grundeigentümer gefährdet.

Heikel könnte sein, dass innerhalb der fünf Jahre, die den Gemeinden zur Festlegung ihrer BZO zur Verfügung stehen, keine baulichen Präjudizien in der Uferzone verursacht werden dürfen. Als Baustopp will dies Balthasar Thalmann nicht verstanden wissen. «Es soll einfach keine last-minute-Geschichten geben, welche die Planung negativ beeinflussen könnten.» Ein mächtiger Bauklotz vor Einführung der BZO sei kaum möglich, eine Fassadensanierung hingegen sollte kein Problem sein.

Dass diese Phase des gesetzlichen Vakuums für die Gemeinden anspruchsvoll werde, stellt Thalmann nicht in Abrede. Er vertraut aber auf das Einschätzungsvermögen der kommunalen Baubehörden. «Die Baudirektion ist überzeugt, dass die überarbeitete Version eine gute Lösung ist», sagt Thalmann.

«Kommunale Willkür»

Jonas Erni sieht das mit anderen Augen. Der Wädenswiler SP-Kantonsrat und Mitglied der parlamentarischen Kommission für Planung und Bau (KPB) bedauert, «dass der Kanton sich aus der Verantwortung zurückzieht und den hochsensiblen Bereich der kommunalen Willkür überlässt». Erfreulich sei aber, dass der Kanton explizit die Eigentumsbeschränkungen und öffentlichen Interessen wie Uferschutz, Landschafts und Naturschutz, Zugänglichkeit zum See, Gewährleistung der Sicht auf den See erwähnt. Die Aufsicht darüber geht an die Gemeinden über. Erni wäre lieber, «wenn diese übergeordneten und ausserordentlich wichtigen Bereiche auch weiterhin kantonal beurteilt und gefördert» würden.

Ein Fall für neues Parlament

GLP-Kantonsrat Thomas Wirth (Hombrechtikon) glaubt nicht, dass die Vorlage noch vor Frühling 2019 in der KPB behandelt werde. «Unsere Kommission ist ausgelastet mit diversen Revisionen und dem Mehrwertausgleichsgesetz, da müsste der Regierungsrat das Geschäft schon dringlich erklären», sagt Wirth.

Das dürfte kaum der Fall sein, wie es aus der Baudirektion auf Anfrage heisst. Demnach wird der Paragraf 67a erst nach den Neuwahlen des Zürcher Kantonsrats in einem Jahr diskutiert werden. Wird die Vorlage angenommen sind die Zürcher Planungsgruppen Pfannenstiel und Zimmerberg an der Reihe, ihre Regionalen Richtpläne auszuarbeiten. Danach bleiben den Gemeinden fünf Jahre Zeit für ihre BZO.