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Untersuchungsbericht liegt vor
Gefährliche Annäherung von F/A-18 und Helikopter über dem Zürichsee

Zwei Kampfjets kamen im Februar 2018 einem Helikopter über dem Zürichsee gefährlich nah.
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Die gefährliche Annäherung zweier Kampfjets und eines Helikopters über dem Zürichsee 2018 ist darauf zurückzuführen, dass die Besatzungen der F/A-18 den Helikopter weder visuell noch durch technische Hilfsmittel erkennen konnten. Zu diesem Schluss kommt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Schlussbericht.

Zudem erhielten die Kampfjetpiloten keine Verkehrshinweise über den tief fliegenden Helikopter, da dieser sich unterhalb der Radarabdeckung des militärischen Radarsystems befand.

Die gefährliche Annäherung geschah am 20. Februar 2018 am frühen Nachmittag auf einer Höhe von rund 700 Metern über der Insel Ufenau. Der Helikopter war von der Insel Ufenau aus zu einem Lastenflug Richtung Pfäffikon SZ gestartet. Der Pilot war mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut und war zu einem früheren Zeitpunkt bereits mehrere Hundert Male zu dieser Baustelle geflogen.

Als er auf die Höhe von rund 700 Metern aufgestiegen war, näherten sich zwei Abfangjäger des Typs Boeing F/A-18C der Schweizer Luftwaffe, die in Payerne VD gestartet waren. Diese waren unterwegs, um ein ausländisches Flugzeug, das mit einer diplomatischen Bewilligung flog, zu identifizieren. Der Helikopter und die Kampfjets kamen sich in der Folge gefährlich nahe. Gemäss Sust-Bericht bestand lediglich eine Distanz von 250 bis 500 Metern beziehungsweise ein Höhenunterschied von 100 Metern.

Verzicht auf Sicherheitsausrüstung

Im Rahmen der Untersuchung sei einmal mehr festgestellt worden, dass die beiden beteiligten Kampfflugzeuge über keinerlei Systeme zur Warnung vor beziehungsweise zur Verhinderung von Kollisionen verfügten, schreibt die Sust. Der Grund liege darin, dass für den Betrieb von Staatsluftfahrzeugen Ausnahmebewilligungen existierten, die einen Verzicht auf Sicherheitsausrüstung erlaubten. «Insbesondere bei Tiefflügen mit hoher Geschwindigkeit durch vorwiegend zivil genutzte Lufträume, stellt diese fehlende Ausrüstung ein beträchtliches Risiko für alle Luftraumbenutzer dar», heisst es im Bericht weiter. Es sei nur einem glücklichen Umstand zuzuschreiben, dass es nicht zu einer noch geringeren Annäherung oder sogar Kollision kam.

Die Sust hält fest: «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe sicherstellen, dass diejenigen Luftfahrzeuge der Luftwaffe, welche mehrheitlich im zivilen Luftraum betrieben werden, ebenfalls mit Kollisionswarngeräten ausgerüstet werden, die mit zivilen Standards kompatibel sind.» Sie zitiert damit ihre eigene Empfehlung, die sie schon im Jahr 2013 ausgesprochen hatte. Und sie weist darauf hin, dass die konsequente Umsetzung der Sicherheitsempfehlung die gefährliche Annäherung vom Februar 2018 mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

Keine geeigneten Warnsysteme

Die Luftwaffe hält in einer Stellungnahme zum Sust-Bericht auf Anfrage fest, dass die beiden Kampfjets vollkommen legal im Sichtflug unterwegs gewesen seien. Es bestehe keine Pflicht in der Schweiz, Kollisionswarngeräte für den Sichtflug mitzuführen.

Die bisher verfügbaren Systeme zur Kollisionswarnung seien für die Militärjets aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. Die F/A 18 verfügten aber über Radar, mit dem sie innerhalb von technischen Grenzen andere Luftfahrzeuge entdecken können, und über einen integriertes Anfragegerät für andere Transponder.

SDA/far