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Fünfeinhalb Jahre Haft für Raser von Birrwil

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Der Unfallfallverursacher muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der 61-jährige Rollerfahrer verstarb zwei Tage nach dem Unfall.
Der Bosnier setzt bei starkem Nebel zu einem Überholmanöver an.
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Vor vier Jahren kam es in Birrwil zu einem tödlichen Unfall. Bei dichtem Nebel versuchte ein junger Mann, zwei Autos zu überholen. Wegen der eingeschränkten Sicht waren die Autos vor ihm lediglich mit 40 km/h unterwegs. Zu langsam für den jungen Autofahrer: Er beschleunigte auf 70 km/h und setzte zum Überholmanöver an.

Einen entgegenkommenden Rollerfahrer sah er erst kurz vor dem Zusammenprall. Trotz Schutzkleidung und Helm erlag der 61-jährige Schweizer seinen Verletzungen zwei Tage nach dem Unfall im Spital.

Vorstrafen wegen Rasens

Im Juni 2016 wurde der Raser vom Bezirksgericht Kulm zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Bereits vor dem tödlichen Unfall war er negativ aufgefallen. Zweimal war er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden: 177 und 168 km/h auf der Autobahn.

Der Unfallfahrer zog das Urteil des Bezirksgerichts weiter, blieb aber erfolglos. Das Obergericht bestätigte das Urteil und nannte das Verhalten «krass sorgfaltswidrig». Auch das Bundesgericht sieht das Urteil als korrekt an. Zwar anerkennt es die Reue des Angeklagten: Er habe den Hinterbliebenen mehrfach seine Betroffenheit ausgedrückt, schreibt das Bundesgericht. Zudem äusserte der Mann seine Bereitschaft, das beschädigte Auto zugunsten der Hinterbliebenen zu verwerten. Für das Bundesgericht ist das aber zu wenig. Es bestätigte das Urteil von fünfeinhalb Jahren Haft.