AboFrohmatt-Affäre WädenswilVerurteilter Geschäftsführer verlangte noch Lohn
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Wädenswil gutgeheissen. Sie habe im öffentlichen Interesse gehandelt.
Die Frohmatt-Affäre um den ehemaligen Geschäftsführer hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Dabei geht es nicht mehr um die Veruntreuung von über 2 Millionen Franken. Für seine Straftaten hat das Bezirksgericht Zürich den Mann im letzten Sommer bereits zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, sechs Monate davon muss er absitzen. Der Geschäftsführer hatte bei einer Familienausgleichskasse und dem Alterszentrum Frohmatt über viele Jahre Geld abgezweigt, um seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren.