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Frauen würden Mörder viel härter anpacken

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Initiiert und erfolgreich an die Urne gebracht hatten die Verwahrungsiniative die beiden Frauen Doris Vetsch (links) und Anita Chaaban. 2004 erhielten sie den «Prix Courage» für ihr Engagement.
Thomas N. (links) wurde am 16. März 2018 für den Vierfachmord von Rupperswil vom Bezirksgericht Lenzburg zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde eine ordentliche Verwahrung angeordnet.
«Es ist ein hartes Urteil gefallen», sagte seine Verteidigerin Renate Senn kurz nach dem Prozess.
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Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung würde gemäss einer repräsentativen Umfrage Sexualdelikte an Kindern und Mord automatisch mit lebenslanger Verwahrung bestrafen. Sie spricht sich dafür aus, dass die Hürden für diese Massnahme gesenkt werden.

67 Prozent der Befragten sind für eine lebenslange Verwahrung ab der ersten Straftat bei Sexualdelikten mit Kindern, 61 Prozent bei Mord. Dies geht aus einer heute veröffentlichten repräsentativen Online-Umfrage des Forschungsinstituts Marketagent.com hervor.

Frauen zeigen weniger Gnade

Eine Mehrheit (60 Prozent) fordert entsprechend auch eine Verschärfung der heutigen Gesetzgebung, damit lebenslange Verwahrungen schneller ausgesprochen werden können.

Weiter fällt auf, dass Frauen mit Sexualstraftätern, die sich an Kindern vergehen, noch strenger ins Gericht gehen würden als Männer: Während sich 59 Prozent der befragten Männer dafür aussprechen, solche Straftäter ab der ersten Tat lebenslänglich wegzusperren, würden dies drei von vier Frauen (75 Prozent) tun.

Auch bei Mord zeigen Frauen weniger Gnade: 66 Prozent von ihnen sprechen sich bei dieser Straftat für eine lebenslange Verwahrung aus, und damit zehn Prozentpunkte mehr als bei den Männern (56 Prozent).

Skepsis gegenüber Gutachtern

Im Unterschied zur jetzigen Gesetzgebung scheint das Kriterium der Nichttherapierbarkeit des Täters bei der Bevölkerung eine untergeordnete Rolle zu spielen: Lediglich 16 Prozent der befragten Frauen und Männer sehen darin ein Kriterium für die lebenslange Verwahrung bei Sexualdelikten mit Kindern, im Fall von Mord sind es 18 Prozent.

Damit ein Gericht gegen einen Beschuldigten oder eine Beschuldigte eine lebenslange Verwahrung aussprechen kann, muss die Person nach geltendem Recht zuvor zwingend von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar eingestuft worden sein.

Von dieser Vorgehensweise ist die Bevölkerung offenbar nicht restlos überzeugt. Rund ein Drittel der Befragten (38 Prozent) hält es nur «teilweise» für gerechtfertigt, dass über die Frage nach lebenslanger Verwahrung de facto die Gerichtspsychiater entscheiden. Strikt oder eher gegen diese Praxis sind allerdings lediglich 22 Prozent, 42 Prozent sind eher oder entschieden dafür.

Kontext Rupperswil

Für die Umfrage wurden mittels Online-Interviews 1000 Männer und Frauen im Alter zwischen 14 und 65 Jahren in der Deutsch- und Westschweiz befragt. Die Erhebung wurde Anfang April durchgeführt, im Anschluss an die Urteilsverkündung im Mordprozess von Rupperswil.

Das Bezirksgericht Lenzburg verhängte gegen den vierfachen Mörder eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung an. Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, darunter Mord und sexuelle Handlungen mit Kindern.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehlte hingegen eine wichtige Voraussetzung: Der Beschuldigte wurde nicht von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet.