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Parlamentarische Initiative
Fehlbare Richterinnen und Richter sollen sanktioniert werden können

Das Gebäude des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, mit einer Schweizer Flagge auf dem Dach, fotografiert bei einer Pressekonferenz.
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Aktuell ist es möglich, Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte bei fehlbarem Verhalten des Amtes zu entheben. Künftig soll zusätzlich auch eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet werden können – das fordert die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK). Die ständerätlichen GPK hat darum eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht.

Wiederholt seien teils gravierende Verfehlungen von Richterinnen und Richtern an den eidgenössischen Gerichten festgestellt worden, so die GPK. Diese betrafen zwar nicht die Rechtsprechung, beeinträchtigen aber das Funktionieren und das Ansehen der Gerichte. Deshalb sollte ein Disziplinarsystem eingeführt werden, um das Vertrauen in diese Institutionen und ihre Funktionsfähigkeit zu stärken.

Zudem fordert die Kommission ein gerichtsexternes Aufsichtsgremium, welches unabhängig von politischen Einflüssen ist. Dieses soll die Einhaltung der Amtspflichten der Richterinnen und Richter sicherstellen. Es könnte sich um ein sogenanntes Justizgericht handeln, wie es bereits verschiedene Kantone kennen.

SDA/sst