Nach Fangewalt bei Spiel in BaselFCZ-Ultra kassiert Freiheitsstrafe wegen Kopftritten
Ein vorbestrafter Kampfsportler und FCZ-Hooligan stand am Freitag in Basel vor Gericht. Hintergrund war eine Massenschlägerei am 1. Mai 2022.

Am 1. Mai 2022 gewann der FCZ in Basel gegen Rotblau – und wurde Schweizer Meister. Als «explosives Hochrisikospiel» bezeichnete diese Zeitung den Sportanlass im Vorfeld – und wurde bestätigt.
Vier Extrazüge gab es für die Zürcher Fans, um ein Aufeinandertreffen von Gewaltbereiten zu verhindern. Und trotzdem kam es genau dazu: zu einer Massenschlägerei zwischen FCB-Hooligans in rotblauen Sturmhauben und FCZ-Fans, die der Gewalt nicht abgeneigt waren.
Die FCB-Hools hatten vorgesorgt. Zwei von ihnen verschlossen mittels Kettenschloss den Notausgang zum Perron, um die Polizei fernzuhalten. Danach stellte sich eine Gruppe Hools auf ein Podest einer Treppe, die oberhalb der Route lag, die die Zürcher Fans zum Stadion nehmen mussten.
Liegendem gegen den Kopf getreten
Sie provozierten die gegnerischen Fans – erfolgreich. Eine Gruppe Zürcher stürmte die Treppe herauf und lieferte sich mit den Baslern eine Schlägerei. Rasch ganz vorne mit dabei befand sich dabei ein heute 26-jähriger Zürcher.
Dieser stand am Freitagvormittag vor dem Basler Strafgericht. Auf Videos, die vor Gericht gezeigt wurden, war zu sehen, wie der Mann bereitwillig Gewalt anwendete. Im Zentrum stand dabei, dass er einen am Boden liegenden FCB-Hool viermal gegen den Kopf trat.
Er habe gewusst, dass der Mann nicht ohnmächtig gewesen sei, sonst hätte er nicht zugetreten, versicherte der Beschuldigte. Als Kampfsportler – der früher an Turnieren teilnahm – könne er seine Schläge und Tritte zudem gut dosieren, er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden schwer zu verletzen, sagte er am Freitag vor Gericht.
Schläger wollten Fans schützen
Überhaupt sei er nicht nach Basel gekommen, um sich zu prügeln, betonte er. Dass er keinerlei Vermummungs- oder Schutzmaterial dabeigehabt habe, beweise das. Zudem sei er «seit Jahren» nicht mehr aktiver Hooligan. Aber als er die provozierenden Basler gesehen habe, sei die Wut zu gross geworden.
Es sei ihm und den anderen Zürcher Fans darum gegangen, beispielsweise anwesende Familien zu schützen, so die Verteidigungslinie des Beschuldigten und seiner Anwältin. Die Polizei sei nirgends zu sehen gewesen, um eingreifen zu können.
Die Staatsanwältin bezeichnete das als Schutzbehauptung. Es sei nicht absehbar gewesen, dass der Pulk der FCB-Hools vorgehabt habe, das Treppenpodest zu verlassen und Unbeteiligte anzugreifen. «Er setzte alles daran, die Opfer schwer zu verletzen», sagte sie über den Beschuldigten.
Einschlägig vorbestraft
Sie forderte für den siebenfach – teils einschlägig – vorbestraften Zürcher eine unbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Die Verteidigerin berief sich darauf, dass es sich um Notwehr gehandelt habe, und beantragte einen Freispruch.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Es verurteilte den 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 18 Monate bedingt zu vollziehen. Für die bedingte Strafe, die bei weiteren Delikten vollzogen würde, ist eine Probezeit von drei Jahren angesetzt.
Der vorsitzende Richter der Dreierkammer, René Ernst (SP), sagte bei der Urteilsbegründung, das Argument, andere Fans schützen zu wollen, sei «völlig unglaubwürdig».
«Der FCB-Hooligan lag regungslos am Boden und Sie haben zugetreten. Sie haben das Bein nach hinten gezogen und durchgezogen», so Ernst zum FCZ-Schläger. Er habe so schwere Körperverletzungen vorsätzlich in Kauf genommen. Auch in einer weiteren Situation, dieses Mal auf dem Perron beim Stadion, habe er FCB-Anhänger verletzt.
Der Zürcher brauche nun eine Lektion, weswegen er das eine Jahr Freiheitsstrafe absitzen müsse, so Ernst.
Der 26-Jährige wurde auch wegen Raufhandels und Landfriedensbruchs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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