EU-Gnadenfrist für Börse laut Ueli Maurer irrelevant
Der Finanzminister sagt, dass es für die Schweiz keine Rolle spielt, ob die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse für ein weiteres halbes Jahr anerkennt oder nicht.

Laut Finanzminister Ueli Maurer spielt es für die Schweiz keine Rolle, ob die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung für ein weiteres halbes Jahr anerkennt oder nicht. Das sagte Maurer am Freitag auf eine Frage vor den Bundeshausmedien.
Selbstverständlich wäre dem Bundesrat lieber, wenn die EU die Anerkennung verlängern würde. Eine Verlängerung um nur ein halbes Jahr werfe aber Fragen auf. «Das wäre etwas schwierig zu verstehen», sagte Maurer.
Die Absicht dahinter wäre eine Verknüpfung mit dem Rahmenabkommen. Aus Sicht des Bundesrates seien diese Dinge nicht zu verknüpfen. Die Schweiz habe souverän eine eigene Lösung zur Börse getroffen. Der Bundesrat habe die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt, sie werde greifen.
Kein Einfluss auf Börse
Wenn die EU-Kommission am Montag entscheide, die Äquivalenz der Börsenregulierung für ein halbes Jahr anzuerkennen, werde das die Börse nicht beeinflussen. Über eine Verlängerung um sechs Monate soll die EU-Kommission an ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag diskutiert haben.
Ohne Verlängerung läuft die Anerkennung automatisch Ende Jahr aus. Damit wäre EU-Händlern der Aktienhandel an der Schweizer Börse verboten. Die EU hatte die Äquivalenz im letzten Dezember befristet für ein Jahr anerkannt. Eine Verlängerung machte sie von Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen abhängig.
Keine Anerkennung nötig
Der Bundesrat beschloss indes vor zwei Wochen eine Massnahme, die es EU-Händlern ermöglichen soll, auch bei fehlender Anerkennung weiterhin an der Schweizer Börse Handel zu treiben. Ab Anfang 2019 gilt eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze. Jene in der EU will der Bundesrat nicht anerkennen.
So soll der Schweizer Handel aus der EU abgezogen werden. Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben.
Blockchain-Innovation nicht mit Regulierung bremsen
Der Bundesrat ist überzeugt vom Potenzial der Blockchain-Technologie. Ein spezielles Blockchain-Gesetz will er aber nicht erlassen. Stattdessen sollen mit der Anpassung bestehender Gesetze Rechtssicherheit und gute Rahmenbedingungen für Innovation geschaffen werden.
Das schreibt der Bundesrat im Bericht «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain in der Schweiz», den er am Freitag veröffentlicht hat. Vor den Bundeshausmeiden vermittelte Finanzminister Maurer den Eindruck, bei der Technologie handle es sich um ein zartes Pflänzchen, dessen enormes Wachstumspotenzial auf keinen Fall durch übertriebene Regulierung gestört werden dürfe.
Hotspot Schweiz
Denn der Bundesrat hat sich hohe Ziele gesteckt: Er will die Schweiz als führenden Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren. Zusammen mit London gehörten die Schweiz und insbesondere Zug schon heute zu den europäischen Hotspots, sagte Maurer. «Die Schweiz ist gut unterwegs.» Diese Pole-Position will der Bundesrat nicht mit einem Blockchain-Gesetz gefährden.
Ein solches wäre nach kurzer Zeit ohnehin wieder überholt, sagte Maurer. Blockchain werde Geschäftsfelder betreffen, die sich heute noch niemand vorstellen könne. Daher gelte es, nicht die Technologie zu regeln, sondern die Prozesse. Es gelte, ein innovationsfreundliches Klima zu unterstützen, in dem solche Prozesse abgewickelt werden könnten. «Diese wollen wir nicht mit einem technischen Gesetz bremsen», erklärte Maurer.
Offene Fragen
Stattdessen plant der Bundesrat punktuelle Gesetzesanpassungen. Schon im ersten Quartal 2019 will er eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Ziel ist es, im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mit digitalen Registern zu erhöhen. Im Konkursrecht muss die Aussonderung von kryptobasierten Vermögenswerten und von nicht vermögenswerten Daten geklärt werden.
Im Finanzmarktrecht will der Bundesrat ein flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen schaffen. Er ist sich auch der Risiken der Blockchain-Technologie für die Integrität und die Reputation des Finanzplatzes bewusst. Deshalb prüft er im Geldwäschereigesetz erste Anpassungen. Insbesondere soll die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz klarer geregelt werden werden.
Zudem will der Bundesrat prüfen, ob die Gelwäscherei-Regeln für gewisse Formen des Crowdfundings angepasst werden müssen. Aufgrund eines Berichts der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) geht er nämlich davon aus, dass kryptobasierte Vermögenswerte durchaus mit Risiken behaftet sind.
Weit reichende Konsequenzen
Gemäss dem Bericht hat die Blockchain-Technologie aber grosses Potenzial für die Wirtschaft, auch für die Verwaltung und andere Lebensbereiche. «Das wird unser Leben wahrscheinlich massiv verändern», zeigte sich Maurer überzeugt. Gewisse Prozesse könnten stark vereinfacht werden, mit weit reichenden Konsequenzen.
«Es ist sehr wohl möglich, dass der Staat für gewisse Dienstleistungen nicht mehr nötig ist», sagte der Finanzminister. Dank der Technologie könnten Private unter sich regeln, was zu regeln ist. Als Beispiel nannte Maurer das Grundbuch, im Bericht sind auch das Handelsregister und andere Register genannt. Mit Blockchain kann ausserdem im Zahlungsverkehr, im Versicherungsgeschäft oder bei der Finanzierung eingesetzt werden.
SDA/nag
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