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Meinung

Er wollte Kriegsrecht verhängen
Südkoreas Präsident ist frei – und bleibt doch angeklagt

Unterstützer des ehemaligen südkoreanischen Präsidenten Yoon Suk Yeol halten Plakate bei einer Kundgebung vor dem Gefängnis in Seoul, Südkorea, am 07. März 2025.
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Schnell verbreitete sich am Freitag die Nachricht, dass Südkoreas suspendierter Präsident Yoon Suk-yeol aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei. Ein Gericht in Seoul hatte einem Antrag Yoons stattgegeben.

Das klang zunächst natürlich gut für die Fans des rechtskonservativen Staatschefs. Am 3. Dezember hatte Yoon im Zuge eines Haushaltsstreits mit der Opposition kurzfristig das Kriegsrecht ausgerufen und damit sein Land in eine tiefe Staatskrise gestürzt. Er warf der Opposition damals unter anderem vor, von kommunistischen Kräften unterwandert zu sein.

Beweise gibt es dafür nicht. Die politischen Turbulenzen haben das internationale Ansehen Südkoreas nachhaltig beschädigt und auch das Wirtschaftswachstum ausgebremst. Im Januar wurde Yoon schliesslich in Haft genommen.

Anwälte nützen jeden kleinen Fehler

Zeigt das jetzige Gerichtsverdikt zu Yoons Gunsten, dass die Kriegsrechtserklärung doch nicht so illegal war, wie Opposition und viele Juristen sagen? Das kann man aus dem Urteil nicht schliessen. Es ändert nichts am Strafverfahren gegen Yoon wegen des Verdachts, er habe einen Aufstand angeleitet.

Und der Prozess um seine Amtsenthebung vor dem Verfassungsgericht hat damit erst recht nichts zu tun; dieses entscheidet wohl nächste Woche, ob Yoon Präsident bleibt oder nicht.

Das Urteil zu Yoons Gunsten hat formale Gründe. Am 15. Januar kam Yoon in Untersuchungshaft. Diese war zunächst auf zehn Tage begrenzt. Die Staatsanwaltschaft verlängerte die Frist, meldete dies jedoch ein paar Stunden zu spät. Das ahndete das Gericht, schliesslich müssen sich auch Behörden an Gesetze halten.

Yoon hat im Zuge seiner Festnahme behauptet, dass Südkoreas Rechtsstaat «zusammengebrochen» sei. Ist er nicht, doch Yoons Anwälte nutzen jeden kleinen Fehler. Schlimm wäre das nur dann, wenn solche Formalien eine gerechte Verurteilung verhindern.