Urteil des BundesgerichtsEr betäubte eine Kollegin mit Schlafmittel und missbrauchte sie
Ein 47-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Tat hatte er zuvor mit seiner Partnerin abgesprochen.
Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen sexueller Nötigung für einen heute 47-Jährigen bestätigt. Zusammen mit seiner Freundin verabreichte er im Jahr 2015 einer zum Zeitpunkt 18-jährigen Kollegin heimlich ein Schlafmittel und verging sich anschliessend sexuell an ihr.
Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht, dass er mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren zu bestrafen und ihm der bedingte Strafvollzug zu gewähren sei. Er kritisierte im Wesentlichen die Strafzumessung und eine Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Rügen des Mannes abgewiesen. Es sieht kein fehlerhaftes Vorgehen des Zürcher Obergerichts bei der Bemessung der Strafe. Im Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebots habe es der Mann verpasst, seine Kritik bereits vor der Vorinstanz geltend zu machen.
Der Verurteilte hatte seine Tat im Voraus mit seiner Freundin abgesprochen. Wie die NZZ im Jahr 2017 vom erstinstanzlichen Prozess in Zürich berichtete, hatte das Paar die Kollegin für einen gemeinsamen Fernsehabend eingeladen. Beim Abendessen jubelten die beiden dem Opfer heimlich das Schlafmittel unter. Als die Frau einschlief, schafften sie sie ins Schlafzimmer und zogen sie vollständig aus.
Vor dem Bezirksgericht Zürich wies der Beschuldigte jede Schuld von sich. Er wurde jedoch von der zum Tatzeitpunkt ebenfalls 18-jährigen Mittäterin belastet, welche die Tat gestand. Sie erklärte, das Paar habe vorher abgemacht, dem Gast Tabletten zu verabreichen, «damit es lustig werde».
Die Frau wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und zog den Entscheid nicht weiter.
SDA
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