Ende der Schonzeit: Dem Hecht geht es an den Kragen
An die Angeln fertig los. Berufs- und Sportfischer dürfen auf dem Zürich- und Obersee künftig das ganze Jahr Hechte fangen. Die Aufhebung der Schonzeit kommt aber nicht bei allen gut an.
Weil der Hechtbestand in den vergangenen Jahren im Zürichsee stark gewachsen ist, braucht der Fisch dort keinen speziellen Schutz mehr, das haben die Fischereikommissionen der Kantone Zürich, St.Gallen, Schwyz und Glarus gemeinsam festgelegt. Ab 2018 werden deshalb die Schonzeit und die Fangmindestmasse aufgehoben und das Aussetzen von Zuchthechten eingestellt.Grund dafür, dass sich die Hechte freudig vermehren, sei das Entstehen ausgedehnter Unterwasserrasen, wie die Fischereikommission Schwyz im Amtsblatt vom Freitag schreibt.Dieses Habitat sei ein riesiges Laichgebiet für Hechte.
Rolf Schatz, Präsident von «Dä Neu Fischer - IG für nachhaltige Fischerei» erklärt: «Der Hechtbestand hat sich stark vergrössert, weil im saubereren Zürichsee das Sonnenlicht tiefer eindringt. So kann die Photosynthese einsetzen und Unterwassergärten entstehen.» Diese Gärten benötigten die Hechte in ihrer ersten Lebenswoche, da sie sich an den Pflanzenstengeln und Schilfrohren festhaften.
Der Langnauer sass als Vertreter der IG mit am runden Tisch, der die neusten Massnahmen festgelegt hat. «Wir finden den Entscheid gut.» Der Hechtbestand sei nicht zu hoch, aber seit Jahren exzellent gut. Der Gefahr des «Ausfischens» sieht Schatz denn auch relativ gelassen gegenüber. Ignoranz des Menschen sei immer wieder vorhanden. «Aber eigentlich weiss jeder Fischer, wann der Hecht geschont werden sollte.» Gehe ein Hecht in der Laichzeit ins Netz, sollte er wieder freigelassen werden.Schatz geht deshalb nicht davon aus, dass sich der Hechtbestand im Zürichsee durch die neue Regelung gross verändern wird.
Die Berufsfischer sind skeptisch
Kritischer sieht dies der Berufsfischer Fritz Hulliger aus Stäfa. «Ich finde es keine gute Lösung.» Man wisse nicht, ob der Hechtbestand nach ein paar Jahren ohne Schonzeit und Besatz noch gleich sein wird. «Und wenn ein Bestand einmal schwach ist, dan ist es sehr schwierig, ihn wieder in die Höhe zu bringen», ist Hulliger überzeugt. Die Konsequenz: Einen Verdienstausfall für die Fischer. Hulliger ist seit über 30 Jahren als Berufsfischer tätig und pflegt einen guten Kontakt mit seinen Berufskollegen. Gemäss dem Stäfner würden diese seine Meinung weitestgehend teilen.
In den neuen Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee wird ausserdem festgehalten, dass es Angelfischern bei der Schleppfischerei neu erlaubt ist zehn Köder zu verwenden, statt bislang acht. Und Schiffen mit Schleppangel wird es erlaubt, in der inneren Uferzone parallel zum Ufer zu fahren. Hingegen bleiben die Schonzeiten und Mindestfanglängen für Forellen, Seesaibling, Äsche und Felchen auch künftig bestehen.
Die Kommunikationshoheit über die neusten Ausführungsbestimmungen liegt beim Kanton Zürich. Andreas Hertig, Adjunkt der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich, war für eine detailliertere Stellungnahme am Freitag jedoch nicht zu erreichen.
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