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Prozessauftakt gegen Franz A. Zölch
Staatsanwalt fordert 56 Monate Freiheitsstrafe für Zölch

Der Angeklagte Franz A. Zölch erscheint nicht vor Gericht.
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Am Regionalgericht Bern-Mittelland hat am Montagmorgen der Betrugsprozess gegen den einst renommierten Berner Juristen Franz A. Zölch begonnen – jedoch ohne den Angeklagten.

Zölch wurde von der Teilnahme dispensiert, wie es vor Gericht hiess. Der Prozess war zuvor bereits zweimal wegen Krankheit des Angeschuldigten abgesagt und verschoben worden.

Einst war Zölch gefragter Medienrechtler, Sportfunktionär, hoher Militär und Gatte einer Regierungsrätin. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte.

Genauer gesagt handelte es sich um Darlehen, die Zölch im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm – und nie zurückzahlte. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft. Zölch liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.

Freiheitsstrafe von 56 Monaten

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor Gericht eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten beantragt. Den Bekannten habe der als Medienjurist, Brigadier, Sportfunktionär, Hochschuldozent, Bernburger und Mann einer Regierungsrätin bekannte Zölch das Geld arglistig abgeluchst.

Laut Anklageschrift spiegelte Zölch seinen Geldgebern falsche Tatsachen vor. Er gab an, kurzfristig in einem finanziellen Engpass zu stecken. Dies, obschon er gewusst habe, dass er viel tiefer in finanziellen Problemen stecke. Mit dem Geld habe Zölch vielmehr seinen Lebensunterhalt finanziert, führte der Staatsanwalt aus.

Zölch hätte immer wieder durch Honorareinkünfte die Möglichkeit gehabt, Darlehen oder zumindest Teile davon zurückzuzahlen, was er aber nicht tat. Insgesamt geht es um eine Deliktsumme von rund vier Millionen Franken. Wo das Geld geblieben ist, darüber schwieg sich Zölch, der immer wieder untertauchte, bisher aus.

Verteidiger verlangt Freispruch

Der Verteidiger des Angeklagten hat wiederum einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt.

Dass Zölch über Jahre im Bekanntenkreis Darlehen erbettelt habe, ohne sie zurückzuzahlen bestreite sein Mandant nicht, sagte der Verteidiger. Anders als die Staatsanwaltschaft dies darstelle, habe Zölch aber nicht arglistig gehandelt. Vielmehr habe er die Absicht gehabt, das Geld zurückzuzahlen.

Der Verteidiger nahm stattdessen die Geschädigten in die Pflicht. Sie hätten dem einst renommierten Juristen, Brigadier, Hochschuldozenten und Bernburger zu leichtfertig vertraut, ohne genügend Abklärungen zu treffen.

Zölchs Masche, um an Geld zu kommen, habe «nigerianischen Betrügermails» geglichen. Das hätte die Geschädigten aufhorchen lassen sollen. In manchen Fällen hätten Geschädigte zwar ein flaues Gefühl im Magen gehabt, aber dennoch Geld gegeben.

Der heute 72-jährige Zölch habe zu seiner Zeit als Symbol des Erfolgs gegolten. Doch er habe nicht alles im Griff gehabt, wie der Verteidiger es formulierte. Heute betreibe der 72-jährige keine Kanzlei mehr und müsse auch keine Angestellten mehr entlöhnen. Die Geldausstände seien allesamt im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen seiner Kanzlei gestanden. Seither habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Bereits im Jahr 2015 wurde Zölch per Strafbefehl wegen Betrugs an einer Berner Oberländer Hotelière verurteilt. Der Prozess dauert voraussichtlich bis Dienstag.

SDA