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AboDer Fall Pauline Schwarz
Eine solche Frau galt als «moralisch defekt»

Mit 20 Jahren wird Pauline Schwarz erstmals verurteilt – wegen Diebstahls. Sie muss fürs 14 Tage ins Gefängnis. Von da an immer wieder. Hier im Alter von 29 Jahren.
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Als Pauline Schmid (Name geändert) im November 1941 vom Zürcher Bezirksgefängnis in die psychiatrische Klinik Burghölzli überführt wird, ist sie gerade mal 23 Jahre alt, verheiratet, Mutter eines kleinen Sohnes, Stiefmutter einer ganzen Kinderschar. In der «Heilanstalt», wie das Burghölzli damals offiziell genannt wird, soll die junge Frau psychiatrisch begutachtet werden. Fünf Wochen lang.

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