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Ein kostspieliger Faustschlag gegen den Chef

Das Zürcher Obergericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil: Ein 43-jähriger Plattenleger wird wegen Körperverletzung verurteilt.

Zum Schluss war auch für das Obergericht der Fall klar: Es verurteilte den heute 43-jährigen Deutschen wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken. Zudem verpflichteten die Oberrichter den gelernten Plattenleger, seinem früheren Vorgesetzten ein Schmerzensgeld von 2500 Franken zu bezahlen. Mit diesem Entscheid war das Obergericht umfassend einem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Horgen gefolgt. Was den beschuldigten Bauarbeiter nun sehr teuer zu stehen kommt. Neben der Genugtuung muss er nämlich zusätzlich sämtliche bisher aufgelaufenen Verfahrens- sowie Gerichtskosten von rund 7300 Franken bezahlen. Weiter muss er der Gegenseite eine Prozessentschädigung von über 10 000 Franken entrichten. Zudem wird er auch für seinen erbetenen Verteidiger aufkommen müssen. Sehr viel Geld für einen Arbeiter, der ein monatliches Einkommen von 4600 Franken erzielt.

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