AboNeues System im Kanton ZürichEin Drittel hat keine Prämienverbilligung beantragt
Wegen eines Systemwechsels ist es komplizierter geworden, die Prämienverbilligung zu beantragen. Damit kommen Millionen von Franken nicht dort an, wo sie sollten.
Wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, bekommt vom Kanton Zürich einen entsprechenden Brief zugeschickt. Dieser Brief ist vorausgefüllt und enthält Angaben über die Person, die eine Prämienverbilligung bekommen soll. Diese Angaben hängen von den aktuellen Steuerdaten ab.