AboZum Nachrüsten verpflichtetEhepaar wird zu Notrufanlage im Lift verdonnert
Die Eigentümer eines Einfamilienhauses wollten auf ein Notfallsystem in ihrem Lift verzichten. Sie bräuchten ein solches nicht, schliesslich hätten sie immer das Handy dabei. Ein Gericht sieht dies anders.

Es ist ein Gedanke, der nicht nur klaustrophobisch veranlagten Menschen den Schweiss auf die Stirne treibt: Plötzlich bleibt der Lift stecken – und nirgends ist Hilfe in Sicht. Zum Glück gibt es in Liftkabinen Notrufanlagen, um Alarm zu schlagen. Sie sind gemäss der Europäischen Sicherheitsnorm, die auch in der Schweiz gilt, in jedem Lift Pflicht.