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Drohung gegen Arbeitsamt
Mann drohte, RAV in die Luft zu sprengen

Zürich, 25.7.2010, Themenbilder zum Thema Arbeitslosigkeit im RAV in Winterthur am Mittwoch, 25. August 2010. (Nicola Pitaro)
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An einem Nachmittag Anfang Juli hatte ein Nordmazedonier telefonisch das Regionale Arbeits­vermittlungs­zentrum (RAV) in Fehraltorf kontaktiert. Der 22-Jährige war bei dem Amt als Bezüger von Arbeitslosengeld angemeldet.

Und dieses Geld wollte er offenbar dringend, wie aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervorgeht. Weil seine ihm zugeteilte Beraterin abwesend war, sprach eine andere RAV-Mitarbeiterin mit dem Mann. Und in diesem Gespräch wurde er gemäss Strafbefehl «sehr laut, aufbrausend und frech».

Er forderte Geld, wobei er der Angestellten sagte, sie solle ihm nun gut zuhören. Denn «wenn das so weitergehe, dann werde er mit einer Bombe vorbeikommen». Die Frau blieb ruhig und sagte dem Nordmazedonier, in diesem Fall müsse sie die Polizei alarmieren. Darauf beendete er das Gespräch.

Zwei Todesdrohungen

Doch kurz darauf rief der 22-Jährige erneut an. Nun hatte er eine andere RAV-Mitarbeiterin am Apparat. Auch von ihr forderte er «mit Nachdruck die Auslösung einer Geldzahlung».

Und erneut schob er eine Drohung nach. Er fragte nämlich gleich zweimal, «ob er erst jemanden umbringen müsse, damit er sein Geld bekommen werde».

Ein paar Stunden später ging die Polizei beim Mann vorbei und nahm ihn fest. Er blieb zwei Tage in Untersuchungshaft.

Bedingte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Nordmazedonier wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen, verbunden mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Zudem hat er die Verfahrenskosten von 800 Franken zu tragen.