Podcast-Serie «Pandora Papers»Dreckiges Geld, sauber versteckt
Die Schweiz ist eine Drehscheibe für Geldwäscherei – das Geld stammt teils aus kriminellen Quellen. Wieso ist das legal? Um eine gewollte Gesetzeslücke geht es in Folge 3 des «Pandora Papers»-Podcasts.
Auch Kriminelle nutzen Offshore-Firmen. Denn über diese lässt sich «dreckiges Geld» vermeintlich sauber ins Finanzsystem einschleusen, wie Daniel Thelesklaf erklärt. Er leitete lange die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei und steht heute bei der UNO einem Programm gegen Sklaverei und Menschenhandel vor.
Mit «dreckigem Geld» meint er: Schmiergelder, Geld aus dem Handel mit Drogen oder aus dem Menschenhandel. «In fast jedem Fall von Geldwäscherei kommen Offshore-Gesellschaften vor», so Thelesklaf. Würde die Schweiz also der Spur des Geldes folgen, liessen sich auch kriminelle Machenschaften verhindern. Doch in der Schweiz existiert für Beraterinnen, Anwälte und Treuhänderinnen keine Meldepflicht, wenn potenzielle Finanzkunden dubios erscheinen.
Dass es diese Gesetzeslücke gibt, hat mit einem Entscheid im Parlament zu tun. Das sogenannte Geldwäschereigesetz (GwG) hätte 2019 im Parlament verschärft werden sollen. Warum scheiterte es? Antworten in der dritten Folge der «Apropos»-Spezialserie zu den Pandora Papers.
Hören Sie hier die weiteren Folgen:
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