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Parlament will Fehler korrigieren
Gut gemeint, aber kläglich gescheitert – Doppelnamen sollen wieder erlaubt sein

Heiratende sollen künftig bei der Namenswahl mehr Freiheiten erhalten – auch für ihre Kinder.
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Das Parlament macht sich daran, zu korrigieren, was es vor gut zehn Jahren verbockt hat. Um der Gleichstellung gerecht zu werden, sah es damals vor, dass Mann und Frau ihren bisherigen Namen nach der Heirat behalten – ausser das Paar einigt sich auf einen gemeinsamen Familiennamen.

Der zuvor mögliche Doppelnamen (jener ohne Bindestrich, wie etwa bei «Seiler Graf») wurde abgeschafft. Damit wollte das Parlament die Heiratenden ermuntern, bei ihrem bisherigen Namen zu bleiben. Bloss: Das Volk hat nicht mitgespielt. Jedenfalls nicht so, wie es sich die Politikerinnen und Politiker vorgestellt haben.

Nur ein kleiner Teil der Bräute hat seither ihren angestammten Namen behalten. Drei Viertel zogen es dagegen vor, den Namen ihres Gatten anzunehmen. Das Umgekehrte geschieht selten: Lediglich zwei Prozent der Bräutigame übernehmen den Namen der Braut.

Schweizer nicht mehr diskriminieren

Nun will die nationalrätliche Rechtskommission das Gesetz wieder ändern, wie sie am Freitagnachmittag kurz vermeldet hat. Diesmal soll den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden.

«Viele Paare bedauern, dass ihnen der Doppelnamen heute verwehrt ist», sagt Roland Peterhans. Er ist Fachexperte im Zivilstandsamt der Stadt Zürich und präsidiert den Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen. Der Praktiker weiss: Das Zusammenführen beider Namen entspricht einem Bedürfnis. Doch will ein Paar heute die Zusammengehörigkeit zeigen, muss es sich für einen der beiden Namen entscheiden. Und das ist fast immer jener des Mannes. Aus Tradition. Weil es schon die Mutter und der Grossvater so machten. Das Umgekehrte mutet für viele ungewohnt und seltsam an.

Roland Peterhans

Einzig Ausländerinnen und Ausländer dürfen gegenwärtig einen Doppelnamen wählen, wenn dies dem Recht ihres Heimatstaats entspricht. Nun soll dies auch für Schweizerinnen und Schweizer wieder möglich werden. So steht es im Gesetzesentwurf, den die nationalrätliche Rechtskommission verabschiedet hat.

«Wir wollen die Wahlfreiheiten erweitern, ohne jemandem etwas wegzunehmen», sagt Kommissionspräsidentin Christa Markwalder (FDP). Entsprechend umfangreich sind die vorgesehenen Optionen beim Doppelnamen: Das Paar kann sich einheitlich Meier Müller nennen. Oder die Frau Müller Meier und der Mann Meier Müller. Auch sollen sie frei wählen, ob sie zwischen die beiden Namen einen Bindestrich setzen möchten oder nicht.

Heute signalisiert ein Bindestrich einen sogenannten Allianznamen. Dieser darf im Alltag geführt werden und auch im Pass stehen. Er ist aber kein amtlicher Name, und er steht auch nicht im Zivilstandsregister. Neu könnten solche Allianznamen offizialisiert werden. Karin Keller-Sutter dürfte sich also auch im Zivilstandsregister so eintragen.

Doppelnamen neu auch für Kinder möglich

Kinder sollen künftig ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt. Mit dem Vorteil, dass die Mutter beim Reisen einfacher als solche erkennbar ist, falls sie ihren bisherigen Namen behalten hat.

Einzige Bedingung ist, dass alle Kinder einer Familie denselben Nachnamen führen. Der zweitgeborene Sohn soll also nicht Müller Meier heissen, wenn die erstgeborene Tochter Meier Müller heisst.

Heiraten dereinst Kinder mit Doppelnamen, müssen sie sich für maximal zwei Nachnamen entscheiden. Vierfach- oder gar Achtfachnamen sollen nicht erlaubt werden.

Kinder ab 12 können Namensänderung ablehnen

All dies gilt nicht nur für Paare, die sich künftig trauen lassen. Auch bereits Verheiratete können davon Gebrauch machen. Sind ihre Kinder bereits zwölf Jahre oder älter, braucht es für eine Namensänderung deren Einverständnis. Dieselben Regeln gelten für Kinder in Konkubinaten und in gleichgeschlechtlichen Ehen.

Die erneute Reform des Namensrechts ist aber noch nicht definitiv beschlossen. Die nationalrätliche Rechtskommission hat sie mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Das Plenum der grossen Kammer wird sie voraussichtlich in der nächsten Frühjahrssession behandeln. Stimmt ihr auch der Ständerat zu, kann sie frühestens 2025 in Kraft treten.

Werden danach Scharen von Paaren und Kindern ihren Namen ändern? Roland Peterhans rechnet durchaus mit einem Mehraufwand für die Zivilstandsämter – aber mit einem bewältigbaren. «Viele Paare, denen wir in den letzten zehn Jahren den Doppelnamen vorenthalten mussten, haben sich inzwischen wohl damit abgefunden», sagt er. Idealerweise führe der Bund die neuen Regeln per 1. Januar ein. So könne man die Anpassungen im Januar und Februar vornehmen, wenn es weniger Trauungen gebe.

Peterhans begrüsst die Reform mit den zusätzlichen Möglichkeiten – insbesondere bei den Namen der Kinder. Er erwartet aber nicht, dass sich die Gewohnheiten dadurch radikal ändern werden. Die Mehrheit werde wohl auch künftig den Namen des Mannes übernehmen. Ganz traditionell.