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Nach Hangrutschen im Sihlwald
Wanderweg bleibt noch lange gesperrt

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Wegen des Hangrutsches werden Fussgänger auf eine Umleitung hingewiesen. 
Der Hasenrainweg soll im Frühling mit einem Netz gesichert werden. 
Wegen des Hangrutsches werden Fussgänger auf eine Umleitung hingewiesen. 
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Wen die Wanderlust trotz des nassen und kalten Wetters doch noch packt, der kann sich auch hier in der Region austoben. Der Naturerlebnispark Sihlwald bietet beispielsweise zig Routen. Zwei dieser Wanderwege sind jedoch schon einige Monate gesperrt.

Grund dafür sind grosse Hangrutsche. Der Hasenrainweg – noch auf Oberriedner Gemeindegebiet – zweigt in der Nähe der Bahnstation Sihlwald, gleich nach einer Brücke, in die Natur ab. Eine Infotafel weist Wanderfreudige jedoch auf die Sperrung und auf eine Umleitung hin. 

Zu viele Niederschläge

Im Frühjahr kam die Erde am steilen Hang oberhalb des Weges ins Rutschen. Gemäss der Baudirektion des Kanton Zürich ist das ganze Gebiet instabil. «Auch der Hasenrainweg liegt auf einer lockeren Gesteinsschicht. Der Hang ist an der Abrissstelle zudem stark geneigt», erklärt Thomas Maag, Mediensprecher der Baudirektion. Durch die vielen Niederschläge in diesem Jahr sei der Hang dann in Bewegung gekommen.

«Weil der Hangrutsch relativ gross ist, mussten zuerst geologische Abklärungen gemacht werden», sagt Maag. Dabei werde beispielsweise untersucht, wo das Wasser abfliesst. Diese geologischen Abklärungen sind mittlerweile abgeschlossen. In der Zwischenzeit ist auch klar, wie der Weg wieder instand gesetzt wird: Zuerst müssen Rodungsarbeiten stattfinden, um den Weg von den umgestürzten Bäumen und Steinen zu befreien. «Danach wird die Abrisskante gesichert und mit einem Netz versehen.» Kostenpunkt dieser Sicherungsmassnahmen: rund 100’000 Franken. Bis Mai sollten die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein. 

Gewaltiger Hangrutsch

Auch auf der anderen Seite der Bahnstation Sihlwald – am Albiskamm – ist der Boden aus denselben Gründen ins Rutschen gekommen. «Dieser Hangrutsch ist mit seiner Grösse von 10’000 bis 15’000 Kubikmetern riesig», sagt Maag. Der Hang unterhalb der Ruine Schnabelburg – in der Nähe des Aussichtsturms Hochwacht – ist um 40 bis 45 Grad geneigt.

Der Schnabelweg wurde von der mehrere Meter mächtigen Rutschmasse und vielen Bäumen verschüttet.

Der Hangrutsch beim Schnabelweg ist «riesig». 

Das Problem sei, dass dieser Hangrutsch nicht nur von «gewaltigem Ausmass» sei, sondern sich zudem vollumfänglich in der Kernzone des Sihlwalds befinde. Dort sind Unterhaltsarbeiten grundsätzlich schwierig. «Der Aufwand ist zu gross, um diesen Weg in der heutigen Form wieder instand zu setzen», sagt Maag. Es sei deshalb noch offen, welche Lösung hier infrage kommen würde.

Neuer Lebensraum

Isabelle Roth, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung Wildnispark Zürich, sagt, dass solche Naturereignisse für den Wald grundsätzlich etwas Gutes seien, da neue Lebensräume mit mehr Licht als im geschlossenen Wald entstehen können: «Im Sihlwald sind die Nutzungsziele anders als in anderen Wäldern.» Seit 1994 nämlich werden im Sihlwald die natürlichen Prozesse geschützt, und der bestehende Buchenwald untersteht einem Naturwaldreservatsvertrag mit kantonaler Schutzverordnung. Allmählich stellen Forscher und Ranger fest, dass der ursprüngliche Wald und dessen typische, seltene Arten zurückkehren.

«Durch Hangrutsche, die für uns Menschen natürlich ärgerlich sind, entsteht in einem Naturwaldreservat kleinflächig ein anderer Lebensraum als rundherum», erklärt Roth. So können sich neue Lebensräume bilden. «Darin fühlen sich andere Tiere und Pflanzen wohl als im dichten Wald, denn es gibt mehr Licht und Totholz.» Dies würde für bestimmte Arten, wie beispielsweise für Orchideen, gut sein. Mit den Jahren würde auch der Wald wieder zurückkehren.

Es komme im Sihlwald immer wieder zu kleineren Rutschen, vor allem bei Starkniederschlägen. Seien Wanderwege betroffen, würden diese von den Mitarbeitenden der Stiftung Wildnispark Zürich selbst geräumt. «Bei grösseren Hangrutschen wie dieses Jahr beim Schnabel- und Hasenrainweg ist jedoch der Kanton zuständig.» 

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